Österreichische Akademie für Psychologen | ÖAP

BÖP-Mitgliederaktion 2024

Werden Sie Teil einer starken Gemeinschaft! Werden Sie BÖP-Mitglied!

Wer jetzt BÖP-Mitglied wird, zahlt erst ab 2025 einen Mitgliedsbeitrag. Bis zu drei Monate müssen Sie somit für Ihre BÖP-Mitgliedschaft nichts zahlen.

Wer wir sind:

Der Berufsverband Österreichischer PsychologInnen ist der älteste und größte PsychologInnen-Verband Österreichs. Wir vertreten österreichweit mehr als 7.000 Mitglieder, sind in allen neun Bundesländern und im Rahmen von 14 Fachsektionen aktiv. Wir beraten rechtlich, informieren über (berufspolitisch) relevante Themen, verhandeln mit EntscheidungsträgerInnen, vernetzen PsychologInnen aus diversen psychologischen Arbeitsfeldern in ganz Österreich, organisieren jährlich hunderte Fortbildungsveranstaltungen und etliches mehr.

Wie Sie profitieren:

Als Mitglied des Berufsverbandes Österreichischer PsychologInnen profitieren Sie u. a. von

■ der inkludierten Rechtsschutzversicherung
■ der günstigen Berufshaftpflichtversicherung (45 Euro pro Jahr, Stand 1.10.2024)
■ der BÖP-Jobbörse
■ gratis Fortbildungsveranstaltungen
■ der kostenlosen Rechtsberatung
■ und vielem mehr.

Nachdem Sie den ersten Teil des Mitgliedsantrages auf unserer Website (https://www.boep.or.at/mitglied-werden/mitgliedsantrag) ausgefüllt haben, erhalten Sie eine Mail mit Ihren Zugangsdaten und dem Link zum zweiten Teil des Mitgliedsantrages. Um die Mitgliederaktion zu nutzen, wählen Sie hier nun unter "Reduzierungsansuchen" das Feld "Aktion" aus und geben den Aktions-Code „BÖP-Mitgliederaktion“ ein.

Alle Details zur Mitgliederaktion finden Sie noch einmal hier zusammengefasst.

Alle weiteren Informationen zur BÖP-Mitgliedschaft finden Sie hier.

Bei Fragen stehen wir Ihnen unter 01/407 26 71-0 oder buero@boep.or.at zur Verfügung.

Personen, die ab 01.10.2024 unter Angabe des Aktionscodes „BÖP-Mitgliederaktion“ eine Mitgliedschaft im BÖP abschließen, bezahlen für das restliche Jahr 2024 keinen Mitgliedsbeitrag und genießen dennoch sämtliche Vorteile der Mitgliedschaft. Gemäß der Statuten des BÖP ist der Austritt erstmals mit 31.12.2025 möglich und bis spätestens 30.11.2025 mittels eingeschriebenen Briefs an den BÖP zu erklären. Wenn Sie für Ihren Mitgliedsbeitrag 2025 eine Reduzierung in Anspruch nehmen möchten, können Sie den diesbezüglichen Nachweis bis 31.01.2025 über Ihren Mitgliedsbereich auf www.boep.or.at hochladen. Nähere Informationen zu den bestehenden Reduzierungsmöglichkeiten entnehmen Sie bitte der Beitragsordnung des BÖP.