Österreichische Akademie für Psychologen | ÖAP

BÖP-Rechtsschutzversicherung

Die Berufsrechtsschutzversicherung ist für BÖP-Mitglieder bei fristgerechter Bezahlung des Mitgliedsbeitrags in der Mitgliedschaft inkludiert.

Versicherungsumfang:

  • Strafrechtsschutz gemäß Art. 19 der Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB)
  • Der Versicherungsschutz umfasst die Verteidigung in Strafverfahren vor Gerichten sowie vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten wegen fahrlässiger strafbarer Handlungen oder Unterlassungen. Bei vorsätzlichen strafbaren Handlungen und Unterlassungen wird rückwirkend Versicherungsschutz gegeben wenn eine rechtskräftige Verurteilung wegen Fahrlässigkeit oder ein rechtskräftiger Freispruch erfolgt. Wird das Strafverfahren endgültig eingestellt, besteht rückwirkend Versicherungsschutz, wenn die Einstellung nicht aufgrund des Rücktrittes von der Verfolgung (Diversion) erfolgt.

Klarstellung:

  • Vertragsstreitigkeiten (Streitigkeiten wegen offener Honorare, Mieten oder sonstigen schuldrechtlichen Verträgen) sind vom Versicherungsschutz nicht umfasst.

Versicherte Personen:

  • Versicherungsschutz besteht für die Mitglieder des Berufsverbandes österreichischer Psychologinnen und Psychologen (BÖP), für Versicherungsfälle, welche mit der Berufsausübung unmittelbar zusammenhängen oder auf dem direkten Weg von und zur Arbeitsstätte eintreten.

Versicherungssumme:

  • EUR 50.000,- pro Versicherungsfall