Was ist die Rolle Klinischer PsychologInnen?
Klinische PsychologInnen sind ExpertInnen für psychische Gesundheit und unterstützen dabei, Symptome zu überwinden, Belastungen zu reduzieren und das psychische Wohlbefinden wiederherzustellen.
Klinische PsychologInnen haben…
• mindestens fünf Jahre Psychologie an einer Universität studiert,
• nach ihrem Studium eine rund zweijährige postgraduale theoretische und praktische
Ausbildung, begleitet durch Supervision und Selbsterfahrung, absolviert,
• meist noch weitere Spezialisierungen, Zusatzausbildungen und Zertifizierungen.
Wobei helfen Klinische PsychologInnen?
Klinisch-psychologische Behandlung wird im Einzel-, Paar-, Familien- und Gruppensetting angeboten und hilft mit psychologischen Maßnahmen bei...
• psychischen Störungen und Leidenszuständen, inkl. Psychotraumata,
• psychischen Problemen und Störungen bei körperlichen Erkrankungen, wie chronischen Schmerzen, rheumatischen Erkrankungen, Diabetes mellitus, Krebs, AIDS etc.,
• psychischen Notfällen und Lebenskrisen,
• partnerschaftlichen und familiären Krisen, Problemen, Störungen und Konflikten,
• der Bewältigung von schweren psychischen Störungen wie Psychosen,
Abhängigkeiten, Essstörungen, ADHS, Persönlichkeitsstörungen etc.,
• der Neuorientierung nach Lebensbelastungen, Erkrankungen und Traumatisierungen
Klinisch-psychologische Behandlung arbeitet auf der Basis einer vertrauensvollen Arbeitsbeziehung in einem ethisch geschützten Rahmen in einem Prozess, beginnend mit diagnostischen Analysen, der Erarbeitung therapeutischer Ziele und der Anwendung empirisch geprüfter Methoden mit kontinuierlicher Kontrolle des Fortschritts und der Erreichung der Ziele.
Wo kann ich Klinische PsychologInnen finden?
Sie finden Klinische PsychologInnen in Ihrer Nähe ganz einfach direkt in Österreichs größter PsychologInnen-Suchmaschine psychnet.at oder Sie wenden sich and die Helpline des Berufsverbandes Österreichischer PsychologInnen (Mo - Do 9.00 - 13.00 unter 01 504 8000 oder online via helpline@psychologiehilft.at
Wo finde ich weitere Informationen zu den Themen "Klinische Psychologie" und "klinisch-psychologische Behandlung"?
Weitere Informationen zum Thema "Klinische Psychologie" und "klinisch-psychologische Behandlung" finden Sie beispielsweise in unseren aktuellen Foldern. Diese können Sie online ansehen und auch kostenlos bei uns bestellen. Zu den Foldern des BÖP.
Wie hoch ist der Kostenzuschuss?
Je nach Sozialversicherung variiert die Höhe des Kostenzuschusses von klinisch-psychologischer Behandlung.
Bei der ÖGK liegt der Kostenzuschuss für eine 60-minütige
Einzeltherapie aktuell beispielsweise bei 33,70 €, bei der SVS für eine
Einzeltherapie (ab 50 Minuten) bei 45,00 €, bei der BVAEB für eine
Einzeltherapie (ab 50 Minuten) bei 48,80 €.
Hier finden Sie eine Übersicht über die aktuell geltenden Kostenzuschüsse (Stand Jänner/2025):
Kostenzuschüsse der einzelnen Versicherungen
Höhe der Kostenzuschüsse Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK)
Einzelsitzung | 30 Minuten | € 19,30 |
Einzelsitzung
| 60 Minuten | € 33,70 |
Gruppensitzung (maximal 10 Personen) | 45 Minuten | € 8,50 |
Gruppensitzung (maximal 10 Personen) | 90 Minuten | € 12,10 |
Gruppensitzung (maximal 10 Personen) | 135 Minuten
| € 20,50 |
Familiensitzung (mindestens 3 Personen) | 75 Minuten | € 42,70 |
Familiensitzung (mindestens 3 Personen) | 100 Minuten | € 60,10
|
Höhe der Kostenzuschüsse Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS)
Einzelsitzung | ab 25 Minuten | € 26,26 |
Einzelsitzung | ab 50 Minuten | € 45,00 |
Gruppensitzung (maximal 10 Personen) | 45 Minuten | € 10,51 |
Gruppensitzung (maximal 10 Personen) | 90 Minuten | € 15,01 |
Höhe der Kostenzuschüsse der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB)
Einzelsitzung
| ab 25 Minuten
| € 28,40 |
Einzelsitzung
| ab 50 Minuten | € 48,80 |
Einzelsitzung
| ab 100 Minuten | € 97,40 |
Gruppensitzung
| ab 45 Minuten | € 11,50 |
Gruppensitzung
| ab 90 Minuten | € 16,40 |
Familiensitzung (mindestens 3 Personen)
| ab 50 Minuten | € 62,10 |
Familiensitzung (mindestens 3 Personen)
| ab 100 Minuten | € 87,30 |
Behandlungseinheiten
unter 25 Minuten Dauer werden nicht vergütet. Gruppentherapien unter 45
Minuten Dauer oder mit mehr als zehn TeilnehmerInnen werden nicht
vergütet.
Höhe der Kostenzuschüsse der Krankenversicherungsanstalten (KFA)
KUF Tirol Einzelsitzung
| 30 Minuten | € 39,00 |
KUF Tirol Einzelsitzung | 60 Minuten | € 78,00 |
KUF Tirol Gruppensitzung | | € 13,20 |
KFA Villach | analog zu BVAEB
| analog zu BVAEB
|
OÖ: KFL, KFG, LKUF: |
|
|
Einzelsitzung | ab 50 Minuten | 90 % von € 60,00 |
Gruppensitzung (mindestens 3 Personen) | ab 100 Minuten | 90% von € 18,00 |
Bei welcher Sozialversicherung kann ich einen Kostenzuschuss beantragen?
Die Erstattung für klinisch-psychologische Behandlungen kann bei
der jeweiligen Sozialversicherung beantragt werden, der Sie angehören.
Dies kann die gesetzliche Krankenversicherung, eine private
Krankenversicherung oder eine andere Versicherungseinrichtung sein.
Für wieviele Behandlungseinheiten ist ein Kostenzuschuss möglich?
Nach einer ärztlichen Untersuchung sind maximal zehn
Behandlungseinheiten möglich. Danach können Sie ggf. bei Ihrer
Sozialversicherung einen Antrag auf eine Verlängerung stellen. Hier
finden Sie das Antragsformular für den Kostenzuschuss ab der 11. Stunde, das Sie mit Ihrem/r Klinischen PsychologIn ausfüllen und dann bei Ihrer Sozialversicherung einreichen.
Gibt es Unterschiede bei der Einreichung des Kostenzuschusses für Kinder und Jugendlichen?
Nein.
Bei Kindern und Jugendlichen gibt es weder bei dem Kostenzuschuss für
klinisch-psychologische Behandlung noch hinsichtlich der Einreichung der
Honorarnoten Unterschiede. Sie haben genauso wie alle anderen
Versicherten ab sofort ein Recht auf die Kassenleistung
"klinisch-psychologische Behandlung".
Ist der Kostenzuschuss auch bei Mitversicherten möglich?
Ja, der Kostenzuschuss für klinisch-psychologische Behandlung ist auch bei Mitversicherten möglich. Der Kostenzuschuss besteht hier in derselben Höhe.
Sind auch Hausbesuche anrechenbar?
Ja, auch für Hausbesuche sind Kostenzuschüsse möglich. Die Höhe des Kostenzuschusses bleibt allerdings gleich, egal, wo die klinisch-psychologische Behandlung durchgeführt wird.
Gilt der Kostenzuschuss auch für die Online-Behandlung?
Für die Inanspruchnahme eines Kostenzuschusses können in Ausnahme- und begründeten Einzelfällen einzelne klinische-psychologische Behandlungen unter folgenden Voraussetzungen online durchgeführt werden:
- Eine Online-Behandlung setzt eine vorangegangene persönlichen Kontakt zwischen Klinischer PsychologIn und KlientIn voraus.
- Eine Online- Behandlung setzt voraus, dass durch die telemedizinische Behandlung gleichwertige Ergebnisse wie in Präsenz zu erwarten sind.
- Nur Leistungen, die als zweckmäßige Krankenbehandlung angesehen werden können, sind mit dem Versicherungsträger abrechenbar. Ausgeschlossen sind Inhalte, welche per Telemedizin nicht effektiv vermittelt werden können.
- Die Online-Behandlung soll auf der Honorarnote vermerkt sein.
Benötige ich eine ärztliche Überweisung?
Nein, Sie brauchen keine Überweisung einer Ärztin oder eines Artzes. Was Sie allerdings spätestens vor Beginn der zweiten Einheit der klinisch-psychologischen Behandlung benötigen, ist der Nachweis, dass eine ärzliche Untersuchung stattgefunden hat. In dieser Untersuchung wird beispielsweise ausgeschlossen, dass körperliche Erkrankungen für die psychische Erkrankung verantwortlich sind. Die ärztliche Untersuchung kann von AllgemeinmedizinerInnen oder beispielsweise auch von FachärztInnen wie NeurologInnen oder PsychiaterInnen durchgeführt werden.
Die Ärztin / der Arzt muss folgendes Dokument ausfüllen, welches dann bei der Sozialversicherung eingereicht werden muss: https://bit.ly/boep_bestaetigung
Wie lange ist eine Arztbestätigung gültig?
Die Arztbestätigung ist ein schriftlicher Nachweis dafür, dass spätestens vor der zweiten klinisch-psychologischen Behandlung (Sitzung) im gleichen Abrechnungszeitraum (Kalendervierteljahr) eine ärztliche Untersuchung durchgeführt wurde. Diese Bestätigung sollte auf dem von der Kasse bereitgestellten Bestätigungsformular erfolgen. Wenn der Arzt ein Vertragsarzt ist, kann er die Behandlung direkt mit der Kasse verrechnen.
Können neben AllgemeinmedizinerInnen auch andere FachärztInnen die ärztliche Untersuchung durchführen?
Ja, das ist möglich. Laut Gesetz gibt es hier keine Einschränkungen.
Meine Ärztin / mein Arzt weiß noch nichts über den seit 1. Jänner 2024 geltenden Kostenzuschuss und möchte mir keine Bestätigung über eine ärztliche Untersuchung ausstellen. Was soll ich tun?
Seit 1. Jänner 2024 ist klinisch-psychologische Behandlung in Österreich Kassenleistung. Um den Kostenzuschuss zu erhalten, ist eine ärztliche Untersuchung nötig. Falls Ihre Ärztin / Ihr Arzt aktuell darüber noch keine Informationen hat, verweisen Sie bitte an die Sozialversicherungen, die Standesvertretung der ÄrztInnen (Ärztekammer) oder an die zahlreichen Informationsmaterialien des BÖP.
Wie reiche ich den Antrag für einen Kostenzuschuss ein?
Um eine Erstattung für klinisch-psychologische Behandlungen zu erhalten,
müssen Sie die Honorarnote(n) gemeinsam mit der ärztlichen Bestätigung
bei Ihrer Sozialversicherung einreichen. Dies können Sie postalisch oder
online über die jeweilige Website Ihrer Sozialversicherung erledigen.
Müssen Honorare einzeln eingereicht werden, oder ist die Einreichung von mehreren Honorarnoten gleichzeitig möglich?
Die Einreichung von mehreren Honorarnoten gleichzeitig ist ebenso möglich, wie die Einreichung von Sammelhonorarnoten.
Warum lehnen die Krankenfürsorgeanstalten (KFA) Kostenzuschüsse ab?
Leider gibt es seitens der KFA Wien eine klare Absage bezüglich Kostenzuschuss für klinisch-psychologische Behandlung. Der Grund liegt laut KFA Wien darin, dass die im Gesundheitsreformmaßnahmen-Finanzierungsgesetz festgelegten Gelder für klinisch-psychologische Behandlung nicht für Krankenfürsorgeanstalten explizit berücksichtigt wurden.
Wir als BÖP lassen dies jetzt rechtlich überprüfen und werden versuchen, gemeinsam mit der KFA eine Lösung zu finden und weiter zu verhandeln.
Betroffen sind auch weitere Krankenfürsorgeanstalten in den Bundesländern.
Auch hier hat sich der BÖP an jede Krankenfürsorgeanstalt einzeln, mit der Aufforderung klinisch-psychologische in das Leistungsspektrum aufzunehmen, gewandt.
Antworten sind bis jetzt von der Kranken- und Unfallfürsorge für oö. Landesbedienstete (KFL), der Kranken- und Unfallfürsorge für oö. Gemeinden (KFG) und der OÖ. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge (LKUF) gekommen, dass es einen Kostenzuschuss für klinisch-psychologische Behandlung unter denselben Voraussetzung wie bei den anderen Sozialversicherungen gibt.
Einzeltherapie (50 Min.)
90 % von EUR 60,00
Gruppentherapie pro Person (90 Min.)
90 % von EUR 18,00 (mind. 3, max. 10 Personen und max. zwei Sitzungen pro Tag)
Die KFA Villach verrechnet nach dem Tarif analog der BVAEB. Hier besteht die Möglichkeit der Direktabrechnung laut Tarif bzw. ist auch ein Kostenzuschuss laut Tarif möglich. Voraussetzung ist eine ärztliche Überweisung.
Die KUF Tirol erstattet einen Tarif von EUR 78,00 Euro für eine Einzelbehandlung je 1 Sunde, für eine Einzelbehandlung je ½ Stunde EUR 39,00 und Gruppenbehandlung je Stunde € 13,20
Wo finde ich weitere Informationen zum Thema?
Wie verhält es sich mit einem Kostenzuschuss für klinisch-psychologische Behandlung, die Online-Plattformen anbieten?
Klinisch-psychologische Online-Behandlungen einer/s Klinischen PsychologIn, die ausschließlich oder anonym Online durchgeführt werden, stellen laut Versicherung keine Krankenbehandlung im Sinne des ASVG dar.
Zulässige Konstellationen der Online-Behandlung setzen eine vorangegangene persönliche Behandlung zwischen der/dem Berufsangehörigen und der/dem KlientIn voraus. Zudem sind für einen Kostenzuschuss Behandlungen primär in Präsenz durchzuführen.
Daher besteht für Versicherte kein Anspruch auf Kostenzuschuss für die angebotenen Online-Behandlungen von Online-Plattformen.