Rechtsberatung
In den nachfolgenden FAQs finden Sie Informationen zu den Zuständigkeiten und Inhalten unserer Rechtsberatung.
Was ist der Inhalt der Rechtsberatung des BÖP?
Die Rechtsberatung des BÖP wird derzeit von den Juristinnen Mag.a Ines Osorio Garcia und Mag.a Wera Ponholzer betreut.
Die Rechtsberatung des BÖP ist eine an seine Mitglieder gerichtete rechtliche Beratung, wobei berufsrechtliche Fragestellungen (beispielsweise zu gesetzlich normierten Berufspflichten, wie etwa Verschwiegenheitspflicht, Fortbildungspflicht oder Dokumentationspflicht, Selbstständigkeit und Praxisgründung, Fachausbildung etc.) im Mittelpunkt stehen.
Es handelt sich dabei um die Erteilung allgemeiner Rechtsauskünfte im beruflichen Kontext (angehender) PsychologInnen. Sie kann eine erste Orientierung in rechtlichen Fragen geben, ist jedoch keinesfalls mit einer Rechtsberatung durch eine/n RechtsanwältIn zu vergleichen.
Wie erreiche ich die Rechtsberatung des BÖP?
Unsere Juristinnen sind ab 7.1.2025 dienstags von 9 Uhr bis 12 Uhr unter der Telefonnummer 01/4072671-89 erreichbar. Außerhalb dieser Zeiten erreichen Sie die Rechtsberatung des BÖP via Mail unter rechtsberatung@boep.at.
Wer kann sich an die Rechtsberatung des BÖP wenden?
Die Rechtsberatung des BÖP ist ein Service des Berufsverbandes, welcher sich ausschließlich an Mitglieder des BÖP richtet.
Was kann die Rechtsberatung des BÖP nicht leisten?
Die Rechtsberatung des BÖP ersetzt in keinem Fall eine anwaltliche Auskunft, Beratung oder gar Vertretung. Die berufsmäßige Parteienvertretung ist in Österreich gemäß der Rechtsanwaltsordnung RechtsanwältInnen und in anderen Berufsgesetzen beispielsweise NotarInnen und SteuerberaterInnen vorbehalten, weshalb der BÖP eine solche nicht anbieten darf.
Weiters weisen wir darauf hin, dass unsere Juristinnen keine SteuerberaterInnen sind. Aus diesem Grund kann und darf nur in sehr eingeschränktem Ausmaß Auskunft in diesem Bereich erteilt werden.
Wann kann ich mit einer Antwort auf mein Email an die Rechtsberatung des BÖP rechnen?
Je nach Komplexität der Fragestellung nimmt die zur Beantwortung erforderliche Recherche unterschiedlich viel Zeit in Anspruch. Unsere Juristinnen sind jedoch grundsätzlich bemüht, innerhalb von drei Wochen zu antworten. Bitte bedenken Sie jedoch, dass es insbesondere urlaubs- oder krankheitsbedingt in Ausnahmefällen etwas länger dauern kann. Anzumerken ist, dass unsere Juristinnen Sie darauf hinweisen werden, wenn die Inanspruchnahme rechtsanwaltlicher Beratung oder die direkte Kontaktaufnahme mit der zuständigen Abteilung des BMSGPK sinnvoll erscheint. RechtsanwältInnen haben erfahrungsgemäß weitaus umfassendere juristische Datenbanken zur Verfügung und können daher tiefergehende Recherchen anstellen.
Gibt es eine Garantie für die Richtigkeit der erteilten Auskünfte?
Nein, eine solche Garantie können wir leider nicht gewähren.
Unsere Juristinnen sind selbstverständlich um größtmögliche Richtigkeit der erteilten Auskünfte bemüht. Jedoch stehen sämtliche erteilte Rechtsauskünfte unter dem Vorbehalt, dass ein Gericht, eine Behörde oder ein Rechtsanwalt zu einem anders lautenden Ergebnis gelangen könnte.
Im BÖP-Servicebereich für unsere Mitglieder finden Sie für die Berufsausübung relevanten rechtlichen Informationen