BÖP-Berufshaftpflichtversicherung
Seit 01.01.2016 muss gemäß § 39 Psychologengesetz 2013 und gemäß § 16b Psychotherapiegesetz jede in eine der Berufslisten für Klinische Psychologie, Gesundheitspsychologie und Psychotherapie eingetragene Person verpflichtend über eine aufrechte Berufshaftpflichtversicherung verfügen. Diese Regelung betrifft alle Klinischen PsychologInnen und GesundheitspsychologInnen sowie PsychotherapeutInnen, unabhängig davon, ob sie selbständig oder angestellt tätig sind.
Alle angestellten und selbständig tätigen Klinischen PsychologInnen und GesundheitspsychologInnen benötigen aufgrund der Umsetzung der Patientenrechtsrichtlinie der EU (RL 2011/24/EU) im Psychologengesetz 2013 eine Berufshaftpflichtversicherung!
Der Verstoß gegen die obige Bestimmung stellt eine Berufspflichtenverletzung dar und steht gemäß § 47 Abs 4 PG 2013 unter Verwaltungsstrafandrohung (Geldstrafe bis € 15.000,-).
Auch
jene PsychologInnen, die kurz vor Abschluss der Ausbildung zur
Klinischen Psychologie und/oder Gesundheitspsychologie stehen, benötigen
für die Eintragung in die Liste des Bundesministeriums einen
entsprechenden Versicherungsnachweis. Alle anderen PsychologInnen, die
in keine der Berufslisten eingetragen sind, können freiwillig ebenfalls
diese Versicherung abschließen und bei ihrer Tätigkeit einen breiten
Versicherungsschutz genießen. Die Berufshaftpflichtversicherung des BÖP
gilt auch für PsychotherapeutInnen in Ausbildung.
BÖP-Berufshaftpflichtversicherung auch für PsychotherapeutInnen und PsychotherapeutInnen in Ausbildung gültig
PsychologInnen, die gleichzeitig in die Liste der PsychotherapeutInnen beim Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) eingetragen sind oder sich in einem Praktikum zur Eintragung in die Liste der PsychotherapeutInnen befinden, genießen ebenfalls den entsprechenden Versicherungsschutz im Sinne des Psychotherapiegesetzes im Rahmen der BÖP-Berufshaftpflichtversicherung.
Versicherungsprämie 2025 mit EUR 49,- weiterhin extrem günstig
Der
Berufsverband Österreichischer PsychologInnen (BÖP) bietet mit der
UNIQA-Berufshaftpflichtversicherung seinen Mitgliedern einen sehr attraktiven Versicherungsschutz, der mit vielen Extras über die gesetzlich verpflichtenden Leistungen hinausgeht. Ganz besonders freuen wir uns, dass wir die Versicherungsprämie für die Berufshaftpflichtversicherung ab 01.01.2025 weiterhin günstig anbieten können. So zahlen BÖP-Mitglieder eine Prämie von € 49,- (EUR 40,50,- Prämie, EUR 8,50,- Verwaltungsaufwand).
NEU ist, dass vom Versicherungsschutz der Berufshaftpflichtversicherung auch Schadenersatzansprüche nach datenschutzrechtlichen Bestimmungen (zB.: nach der DSGVO oder dem DSG) umfasst sind.
Die Berufshaftpflichtversicherung des BÖP entspricht in allen Punkten der gesetzlichen Vorgabe von § 39 PG 2013 und deckt alle psychologischen Leistungen (ausgenommen Leistungen als Gerichtssachverständige/r und Mediator/in) ab. Die Versicherung kann von jedem Mitglied abgeschlossen werden. Eine Eintragung in die Liste der Klinischen PsychologInnen oder GesundheitspsychologInnen am BMSGPK ist nicht notwendig.
Die Versicherungsprämie gilt jeweils für ein Kalenderjahr. Die Versicherung ist jährlich bis zum 30.11. kündbar.
Bestandteile der Versicherung sind u.a.:
- Deckungssumme von € 1.500.000,- pro Versicherungsfall
- zeitlich unbegrenzte Nachhaftung
Weiters hat der BÖP noch zusätzliche Leistungen für Sie verhandelt, beispielsweise:
- Mitversicherung von Vertretung (Urlaub, Krankheit, Fortbildung)
- Amtshaftung
- Therapiehundeversicherung
- Mietsachschäden (Feuer- und Leitungswasserschäden der gemieteten Praxisräumlichkeiten)
- Privathaftpflichtversicherung
- Versicherungsschutz für Angehörige
- Schadenersatzansprüche nach datenschutzrechtlichen Bestimmungen
- Sie loggen sich in Ihrem Mitgliedsbereich mit Ihrer Mitgliedsnummer oder E-Mail-Adresse und Passwort ein.
- Unter "Meine Versicherung" melden Sie sich über den Anmeldebutton zur Berufshaftpflichtversicherung an (Der Anmeldebutton ist nur sichtbar, solange Sie sich noch nicht für die Versicherung angemeldet haben).
- Sie zahlen die Versicherungsprämie auf das angegebene Konto ein.
- Der BÖP bucht den Versicherungsprämieneingang am BÖP-Konto und ordnet Ihnen diesen Eingang zu.
- Nach Bestätigung durch die UNIQA erhalten Sie eine Benachrichtigung. Dieser Vorgang dauert rund drei Wochen. Unter "Meine Versicherung" steht Ihnen die Versicherungsbestätigung zum Download zur Verfügung.
- Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Einzahlungsdatum auf dem BÖP-Konto rückwirkend nach Bestätigung durch die UNIQA und endet mit dem aktuellen Kalenderjahr.
Beachten Sie: Wenn ein Mitglied mit der Bezahlung des Mitgliedsbeitrags in Verzug gerät, erlischt der Anspruch auf die vergünstigte Versicherungsprämie. Nach einer allfälligen Beendigung der BÖP-Mitgliedschaft erhalten Sie ein Angebot der UNIQA, die Versicherung zu anderen Konditionen fortzusetzen.