Funktionärinnen und Funktionäre im BÖP
Mehr als 110 ehrenamtliche Funktionärinnen und Funktionäre sind die starke Basis des Berufsverbandes Österreichischer PsychologInnen (BÖP). FunktionärInnen des BÖP bilden den Vorstand und das Präsidium des Verbandes, sie sind im Schiedsgericht aktiv, als Leitungsteams der Landesgruppen, sie haben sich in 14 Fachsektionen organisiert und arbeiten als Redaktion für unsere Verbandszeitschrift „Psychologie in Österreich“. Unsere FunktionärInnen haben sich zu verschiedenen Arbeitsgruppen und Referaten zusammengeschlossen, sind RechnungsprüferInnen des Vereins und arbeiten im Weisenrat, bilden den wissenschaftlichen Beirat der Österreichischen Akademie für Psychologie | ÖAP und eine Studierendenorganisation. Klar ist: Ohne unsere FunktionärInnen wäre der BÖP nicht, was er ist! Wo Sie sich wie engagieren können, erklären wir im Folgenden!
Übersicht über die Organe und Gremien des BÖP
Der Vorstand des BÖP
Der Vorstand ist das leitende Organ des Vereines und wird alle vier Jahre von den Mitgliedern gewählt. Der Vorstand hat für die Abwicklung der Vereinsgeschäfte zu sorgen und besteht aus sieben ordentlichen Mitgliedern. Zu den Aufgaben zählen unter anderem: Erstellung des BÖP-Budgets und des Rechnungsabschlusses, Einberufung von Generalversammlungen, berufspolitische Weichenstellungen etc.
Das Präsidium des BÖP
Der Vorstand wählt aus seiner Mitte ein Präsidium, welches aus drei Personen be-steht. Der/die PräsidentIn vertritt den Verein in allen Belangen nach außen und führt den Vorsitz in Vorstandssitzungen und bei den Generalversammlungen. Der/die SchriftführerIn unterstützt den/die PräsidentIn bei der Führung der Geschäfte und ist für die Protokollführung verantwortlich. Der/die KassierIn trägt die Verantwortung für die finanziellen Agenden des BÖP.
Das Schiedsgericht
Das Schiedsgericht besteht aus fünf Personen und entscheidet in Streitigkeiten zwischen Mitgliedern des BÖP. Die Mitglieder des Schiedsgerichtes dürfen nicht dem Vorstand angehören, sollen das 30. Lebensjahr vollendet haben und laut BÖP-Statuten ein besonderes persönliches und fachliches Ansehen genießen. Mitglieder des Schiedsgerichts werden direkt von den BÖP-Mitgliedern gewählt. Die Funktionsperiode beträgt vier Jahre.
Die RechnungsprüferInnen
Die zwei RechnungsprüferInnen überwachen die Finanzen des BÖP und prüfen diese. Im Rahmen der Generalversammlung berichten sie über die Ergebnisse die-ser Prüfung und Empfehlen bei positiver Prüfung die Entlastung des Vorstands. Auch die RechnungsprüferInnen werden direkt von den BÖP-Mitgliedern alle vier Jahre gewählt.
Die Leitungsteams der Landesgruppen
Der BÖP ist in allen neun Bundesländern aktiv. Landesgruppen sind hier die regionalen Zusammenschlüsse von Mitgliedern des BÖP in einem bestimmten Bundesland. Alle vier Jahre werden in allen Landesgruppen Leitungsteams gewählt, die aus fünf Personen bestehen und unter anderem für die BÖP-Mitglieder Fortbildungsveranstaltungen organisieren, regionale Netzwerke aufbauen und die Interessen des BÖP im jeweiligen Bundesland vertreten.
Die Leitungsteams der Fachsektionen
Neben den Landesgruppen gibt es aktuell 14 Fachsektionen im BÖP. Diese sind Zusammenschlüsse von Mitgliedern des BÖP, die in einem bestimmten Spezialgebiet der Psychologie tätig sind. Derzeit gibt es im BÖP folgende Fachsektionen: Arbeits-, Wirtschafts- und Organisationspsychologie, Gerontopsychologie, Gesundheitspsychologie, Kinder-, Jugend- und Familienpsychologie, Klinische Psychologie, Mediation, Notfallpsychologie, Pädagogische Psychologie, Psychotherapie, Rechtspsychologie, Sportpsychologie, Traumapsychologie, Umweltpsychologie und Verkehrspsychologie. Auch Fachsektionen wählen alle vier Jahre ein fünfköpfiges Leitungsteam, das ebenfalls u.a. Fortbildungsveranstaltungen und Vernetzungstreffen organisiert.
Die Referate des BÖP
Fachsektionen können Referate bilden, in denen ebenfalls Funktionärinnen und Funktionäre des BÖP tätig sein können. FunktionärInnen in Referaten bearbeiten einzelne Spezialgebiete näher. Aktuell gibt es im BÖP folgende Referate:
Suchtpsychologie, Psychorheumatologie, Psychodiabetologie und das Referat
PsychologInnen der Österreichischen Krankenanstalten.
Die Arbeitsgruppen des BÖP
Im Rahmen von Arbeitsgruppen schließen sich BÖP-Mitglieder temporär zur Bearbeitung verschiedener Thematiken zusammen. Arbeitsgruppen sind beispielsweise dem Vorstand oder Fachsektionen zugeordnet. Aktuell sind Funktionärinnen und Funktionäre des BÖP unter anderem in folgenden Arbeitsgruppen aktiv: AG Digitalisierung und E-Mental Health, AG Kinderwunsch oder AG klinisch-psychologische Diagnostik.
Der Weisenrat
Mitglieder des Weisenrats waren früher selbst in leitender Position in einem Gremium des BÖP aktiv und werden vom Vorstand bestellt. Mitglieder des Weisenrats beraten das Präsidium und den Vorstand in allen Angelegenheiten und können zu allen Entscheidungen befragt und in beratender Funktion beigezogen werden. Der Weisenrat besteht höchstens aus 15 Personen.
Das Redaktionsteam der „Psychologie in Österreich“
Die „Psychologie in Österreich“ ist die Verbandszeitschrift des BÖP. Auch ihr Redaktionsteam wird von Funktionärinnen und Funktionären gebildet. Mitglieder des Redaktionsteams werden vom Vorstand bestellt.
Wissenschaftlichen Beirat der Österreichischen Akademie für Psychologie
Die Österreichische Akademie für Psychologie | ÖAP ist für die Aus-, Fort- und Weiterbildungen von Psychologinnen und Psychologen in ganz Österreich verantwortlich. Die Geschäftsführung der ÖAP wird dabei von Mitgliedern des wissenschaftlichen Beirats bei der inhaltlichen Planung beraten. Die Funktionärinnen und Funktionäre, die im Beirat aktiv sind, werden für die Dauer von vier Jahren vom Vorstand ernannt.
BÖP-S – Studierende im BÖP
Studierende der Psychologie organisieren sich im BÖP in der BÖP-S. Hier tätige Funktionärinnen und Funktionäre organisieren Informationsveranstaltungen für Studierende und fördern die Vernetzung.
FAQs – Wahlen, Kooptierungen, Aufwandsentschädigungen
Wie wird man Funktionärin / Funktionär im BÖP?
Sie möchten Funktionärin oder Funktionär im BÖP werden und unsere Arbeit unterstützen? Dann können Sie sich entweder im Rahmen einer Wahl für eine Position bewerben oder außerhalb von Wahlen mit den entsprechenden Leitungsteams Kontakt aufnehmen und kooptiert werden. Während Organe des BÖP nur im Rahmen von Wahlen, die alle vier Jahre stattfinden, besetzt werden (Vorstand, Rechnungsprüfung, Schiedsgericht), gibt es in verschiedenen Gremien auch zwischen den Wahlen die Möglichkeit eine Funktionärstätigkeit aufzunehmen. Wenden Sie sich hierfür gerne direkt an das Leitungsteam jenes Gremiums, deren Arbeit Sie künftig unterstützen möchten. Die Kontaktdaten finden Sie direkt beim jeweiligen Gremium auf unserer Website.
Wird man für seine Tätigkeit als Funktionärin / Funktionär im BÖP bezahlt?
Die Tätigkeit als Funktionärin oder Funktionär im BÖP ist ehrenamtlich. Trotzdem gibt es die Möglichkeit, dass Funktionärinnen und Funktionäre beispielsweise für
Sitzungsteilnahmen, Fahrtkosten etc. Aufwandsentschädigungen erhalten. Bitte besprechen Sie die Details gerne direkt mit dem Gremium für dessen Arbeit Sie sich interessieren.
Welche Aufgaben hat man als Funktionärin oder Funktionär im BÖP?
Funktionärinnen und Funktionäre organisieren Veranstaltungen für BÖP-Mitglieder (bspw. Fortbildungsveranstaltungen), leisten Vernetzungsarbeit (bspw. Termine mit EntscheidungsträgerInnen), führen Projekte durch und betreuen Mitgliederanfragen. Weitere Aufgaben können u.a. sein: Teilnahme an erweiterten Vorstandssitzun-gen, Berichte auf der Generalversammlung des BÖP, Beratungen des Vorstands.
Welche Vorteile habe ich als Funktionärin oder Funktionär im BÖP?
Funktionärinnen und Funktionäre des BÖP haben die Möglichkeit, mit ihrer Arbeit die Zukunft der Berufsgruppe und des Berufsverbandes aktiv mitzugestalten und erhal-ten unter anderem Zugang zum FunktionärInnen-Bereich auf unserer BÖP-Website. Sitzungsteilnahmen oder Fahrtkosten werden im Rahmen von Aufwandsentschädigungen nach den bestehenden Richtlinien abgegolten. Sie haben die Möglichkeit zur weitreichenden (berufspolitischen) Vernetzungsarbeit. Darüber hinaus leisten die Funktionärinnen und Funktionäre im BÖP einen wichtigen Beitrag für einen lebendigen Berufsverband und stärken durch ihre Arbeit die Psychologie in Öster-reich in all ihren Facetten.
Noch Fragen?
Bei Fragen sind wir gerne für Sie da. Montags bis donnerstags erreichen Sie uns von 9-15 Uhr und freitags von 9-13 Uhr telefonisch unter 01/407 26 71 – 0. Via Email sind wir über buero@boep.or.at erreichbar.