Spezialisierungen
Seit dem Psychologengesetz 2013 besteht die Möglichkeit sich bis zu maximal vier Spezialisierungen in die Berufsliste beim Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz eintragen zu lassen. Dafür müssen nach Erlangung der Berufsberechtigung psychologisch wissenschaftlich begründete Kenntnisse sowie Fertigkeiten (Theorie & Praxis) nachgewiesen werden.
Allgemeine Voraussetzungen
Um sich eine Spezialisierung in die Berufsliste eintragen zu lassen, müssen zumindest 120 Einheiten theoretisches Weiterbildungscurriculum sowie eine mehrjährige berufliche schwerpunktspezifische Tätigkeit nachgewiesen werden (§ 20 Abs 5 und § 29 Abs 5 Psychologengesetz 2013). Es muss ein breites Spektrum an Störungsbildern, einschlägiger Diagnostik und Handlungskompetenz (Interventions-, Behandlungs-, und Beratungskompetenzen) im Spezialisierungsbereich abgedeckt werden.
Welche Spezialisierungen gibt es?
Derzeit kann man sich folgende Spezialisierungen eintragen lassen:
Im Bereich Klinische Psychologie
- Gerontopsychologie
- Kinder-, Jugend- und Familienpsychologie
- Klinische Neuropsychologie
- Notfallpsychologie
- Schmerzpsychologie
Im Bereich Gesundheitspsychologie
- Gerontopsychologie
- Kinder-, Jugend- und Familienpsychologie
Wie darf ich mich mit einer Spezialisierung nennen?
Die Spezialisierung darf in Klammern an die Berufsbezeichnung angefügt werden. Dies jedoch erst ab dem Zeitpunkt der Eintragung der Spezialisierung in die Berufsliste beim Bundesministerium. Die personalisierte Bezeichnung z.B.: als „NotfallpsychologIn“ oder „FamilienpsycholoIn“ ist unzulässig.
Sie können die Spezialisierung wie folgt ergänzend zur Berufsbezeichnung führen, z.B.:
Mag.a Maximilia Musterfrau
Klinische Psychologin
(Kinder-, Jugend und Familienpsychologie)
oder
Mag. Max Mustermann
Gesundheitspsychologe (Gerontopsychologie)
Eintragung der Spezialisierung in die Berufsliste
Zuständig für die Eintragung der Spezialisierung ist das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz.
Der BÖP bietet Ihnen als Serviceleistung (für Mitglieder kostenlos)
die Möglichkeit einer Zertifizierung an. Das BÖP-Zertifikat kann
als Nachweis für die Eintragung einer Spezialisierung in die
Berufsliste herangezogen werden. Derzeit bietet der BÖP die
Zertifizierung für Gerontopsychologie, Kinder-, Jugend- und
Familienpsychologie sowie Notfallpsychologie an.
Weitere
Informationen zu den BÖP-Zertifikaten finden Sie hier:
https://www.boep.or.at/service/zertifizierung
Genaues zu den Spezialisierungen
Der BÖP hat für Sie die wesentlichen Informationen zu den jeweiligen Spezialisierungen zusammengefasst.
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Weitere Informationen zur Spezialisierung finden Sie auf der Website des Bundesministeriums für Soziales,
Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz:
SPEZIALISIERUNGEN - Informationen zur Eintragung in die Berufslisten der Klinischen Psychologie und Gesundheitspsychologie (Stand 01/2021)