Qualitätssicherung sportpsychologischer Dienstleistungen
Berufsethische Richtlinien sind notwendig, um die Würde jener Personen (AthletInnen,TrainerInnen, Eltern etc.) zu schätzen, die sich SportpsychologInnen, Mentalcoachs und MentaltrainerInnen anvertrauen. Zu diesem KonsumentInnenschutz gehört auch die Qualitätssicherung der sportpsychologischen Dienstleistungen und Aktivitäten.
SportpsychologInnen, Mentalcoachs und MentaltrainerInnen vermeiden jede Unklarheit bezüglich ihrer Qualifikationen, ihrer Ausbildung, ihrer Ziele und der Ziele von Organisationen, denen sie angehören; sie verwahren sich gegen Irreführungen ihrer Person durch Dritte. Die Grenzen des eigenen beruflichen Wissens, der Kompetenz und Methoden sind zu berücksichtigen und sollten wo immer möglich durch Förderung erweitert werden.
Durch das in Österreich gültige Psychologengesetz 2013 kann die Berufsbezeichnung "Sportpsychologin/e" nur von Personen mit abgeschlossenem Diplomstudium der Psychologie geführt werden. Die Berufsgruppen der Psychiater'Innen, PsychotherapeutInnen, SportmedizinerInnen, SportwissenschafterInnen, LeibeserzieherInnen, Lebens- und SozialberaterInnen, PhysiotherapeutInnen sowie TrainerInnen können bei entsprechender Zusatzqualifikation in ausgewählten sportpsychologischen Arbeitsbereichen tätig sein.