Arbeits-, Wirtschafts- und Organisationspsychologie
Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen
Mit der Novellierung des ArbeitnehmerInnenschutzgesetzes (ASchG) wird die Verpflichtung zur Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastungen in allen österreichischen Betrieben, festgelegt und gesetzlich geregelt.
Werden Arbeitsanforderungen (un)-klar weitergegeben? Kommt es zu ständigen Unterbrechungen? Fehlen Informationen zur richtigen Tätigkeitsausführung? Hindert ein dauerhaft vorhandener Lärm eine gute Konzentrationsfähigkeit?
Dies alles sind Formen psychischer Belastung, die auf Dauer zu Fehlbeanspruchungen wie wie chronische Erschöpfung, Schlafstörungen, Depressionen, aber auch physischen Erkrankungen, wie z.B. Herzkreislauf - Erkankungen oder Verdauungsstörungen führen können.
Um diesen präventiv entgegen zu wirken sind die Dimensionen Aufgabenanforderung und Tätigkeiten, Sozial- und Organisationsklima, Arbeitsumgebung sowie Arbeitsabläufe und Arbeitsorganisation gemäß ASchG §4 Abs. 1 sowie lt. Leitfaden des zentralen Arbeitsinspektorates zu ermitteln und zu beurteilen, sowie mit Maßnahmen zu versehen.
Wie geht man dabei richtig vor? (gemäß ASchG § 4,5 und 7)
- Start: bilden einer Steuergruppe (mit z.B.: Arbeits- und OrganisationspsychologInnen, Präventivfachkräften (SFK, AMed), Betriebsräten, etc.), sammeln von bereits sicherheits- und gesundheitsrelevanten Informationen;
- Konzept: Welche Verfahren werden ausgewählt, wann, wo und durch wen werden Belastungen für welche Tätigkeitsbereiche erfasst?
- Ermittlung: Belastungen werden mittels wissenschaftlich fundierten, standardisierten geeigneten Verfahren (ÖNORM EN ISO 10075-3 ) erhoben (Fragebögen, Gruppenverfahren, Arbeitsplatzbegehungen, Beobachtungsverfahren etc.)
- Beurteilung: Bewertung der Ergebnisse nach Verfahrensvorgaben und fachlicher Expertise , ausführliche Risikobeurteilung.
- Maßnahmenableitung und -umsetzung: Gefährdete Bereiche des Unternehmens (Abteilung, Arbeitsplätze, Tätigkeitsgruppen) wurden identifiziert, Maßnahmen zur Verbesserung werden gezielt abgeleitet.
- Dokumentation: Gefährdungen, sowie die dafür abgeleiteten Maßnahmen müssen genau und nachvollziehbar im Gesundheits- und Sicherheitsschutz-Dokument festgehalten werden.
- Evaluation der Maßnahmen, sowie Prüfung auf Nachhaltigkeit: Die Wirksamkeit der getroffenen Maßnahmen muss geprüft werden.
Arbeits- und OrganisationspsychologInnen verfügen über das notwendige Know-How, Unternehmen in diesem Prozess kompetent zu unterstützen!
Informationen zur Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastung nach dem ASchG
1. Das ASchG: Das RIS – Rechtsinformationssystem macht alle Gesetze verfügbar. Hier ist auch das ASchG in der aktuellen Fassung zu finden.
Die Arbeitsplatzevaluierung psychischer Belastung betrifft hauptsächlich die §§ 4, 5, 7 im ASchG. Mehr zur den relevanten Inhalten finden Sie in den nachfolgenden Unterlagen.
2. Die Informationen der Arbeitsinspektion: Auf der Website der Arbeitsinspektion finden Sie kostenlos Unterlagen, die Auskunft zu den Positionen der Behörde geben, eine FAQ-Liste mit Antworten auf besonders häufig gestellte Fragen und den Leitfaden der Arbeitsinspektionen zur Evaluierung psychischer Belastung.
Es werden hier insbesondere folgende Fragen aufgegriffen und beantwortet:
S. 10: Überblick über das Vorgehen der Arbeitsinspektion bei Beratung und Kontrolle der Erfüllung von §§ 4, 5 und 7 ASchG in Betrieben (Ermittlung und Beurteilung der Gefahren und Festlegung von Maßnahmen, Dokumentation)
S. 11-12: Kriterienkatalog zur Bewertung der Arbeitsplatzevaluierung (Ermittlung, Beurteilung, Maßnahmenfestlegung) psychischer Belastungen durch die Arbeitsinspektion
S. 13-14: Dimensionen, Kategorien und Beispiele arbeitsbedingter psychischer Belastungen, die zu Fehlbeanspruchungen führen können
S. 15-17: Kriterien für die Arbeitsinspektor/innen zu Eignung und Einsatz von Messverfahren im Rahmen der Arbeitsplatzevaluierung
Weiters gibt es ein Merkblatt der Arbeitsinspektionen gemeinsam mit Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) und der Industriellenvereinigung (IV) zur Evaluierung psychischer Belastung:
Es handelt sich hier um eine Zusammenfassung der wichtigsten Inhalte auf sechs Seiten. Bei allen Beratungen von Betrieben ist der Hinweis wichtig, dass hinter diesen Inhalten die Arbeitgebervertretungen stehen.
3. Informationen zu psychischer Belastung: Auf der Deutschen Website der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin finden Sie kostenlos eine Einstiegsunterlage, die über die arbeitswissenschaftlichen Grundlagen und die Begriffe „psychische Belastung“ und „psychische Beanspruchung“ aufklären.
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