Weitere berufspolitische Ziele im Bereich Gesundheits-, Sozial-, Bildungs-, und Verkehrspsychologie
Flächendeckendes Kriseninterventionsteam
Personen, die traumatische Erlebnisse erfahren haben (Opfer wie HelferInnen), bedürfen einer raschen, professionellen Betreuung durch speziell ausgebildete NotfallpsychologInnen. Um diese Betreuung zu gewährleisten, ist es notwendig in Österreich ein flächendeckendes Kriseninterventionsteam unter Einbindung von NotfallpsychologInnen zu etablieren.
Etablierung einer multidisziplinären Suchtstrategie
Sucht ist als Krankheit anerkannt und das Prinzip „Therapie statt Strafe“ im österreichischen Suchtmittelrecht verankert. Seit langem existiert die Forderung die zentralen Grundlagen moderner Suchtpolitik in einer nationalen Suchtstrategie einfach und übersichtlich zusammenzustellen. Als Grundlage dafür wurde in den Jahren 2011 und 2012 die Erfahrungen und Meinungen von 100 wichtigen SuchtexpertInnen im Rahmen einer Delphi-Studie eingeholt und zusammengefasst.
Ausbau von Elternbildung und Elternberatungsstellen
Primär- und Sekundärprävention von psychologischen Fachkräften mittels Elternprogramme (SAFE, STEEP) und Elternberatung.
Qualitätssicherung in der Lehre
Sowohl auf universitärer Ebene, als auch auf Hochschulebene werden Disziplinen des Faches Psychologie von fachfremden Personen gelehrt. So wird in Graz die Entwicklungspsychologie von PädagogInnen gelesen. Der BÖP fordert, dass die Lehre von Psychologie PsychologInnen vorbehalten bleibt.
Ausdehnung des Probeführerscheins und zwingende verkehrspsychologische Untersuchungen bei drogenauffälligen LenkerInnen
Um die positiven Effekte geringerer Unfallzahlen von FahranfängerInnen deutlich zu verstärken, wird eine Ausweitung des Probeführerscheins auf 3 Jahre (siehe Italien, Schweiz) empfohlen.
Um der für das Jahr 2010 vom BMI erhobenen Zunahme von 16% der Fahrten unter Drogeneinfluss im Vergleich zu 2009 Rechnung zu tragen und Probierverhalten von chronischem Missbrauch und Abhängigkeitserkrankungen sicher differenzieren zu können, ist eine zwingende verkehrspsychologische Untersuchung bei DrogenlenkerInnen, wie in Deutschland und der Schweiz, dringend notwendig. Dies gilt auch für LenkerInnen in Substitutionsbehandlung. Nachhaltige Einstellungs- und Verhaltensänderungen können von der obligatorischen Kurzintervention Verkehrscoaching nicht erwartet werden.
Verankerung von ArbeitspsychologInnen als dritte Präventivkraft ins ASCHG
Um die Prävention psychischer Erkrankungen am Arbeitsplatz voranzutreiben und Folgekosten einzudämmen, ist es unerlässlich Arbeits- und OrganisationspsychologInnen als dritte Präventivkräfte im ArbeitnehmerInnenschutzgesetz zu verankern. Die Arbeits- und Organisationspsychologie evaluiert Arbeitsplätze hinsichtlich psychischer Belastungsfaktoren, erstellt Konzepte zur Optimierung der Arbeitsumwelt (z.B. alternsgerechtes Arbeiten) und erarbeitet individuelle und präventive Maßnahmen.
Anhebung des gerontopsychologischen Versorgungsschlüssels in stationären Pflegeeinrichtungen und Ausbau der psychologischen Betreuung in Haftanstalten.