Klinisch-psychologische Behandlung als Kassenleistung fixiert
Es ist ein Meilenstein für die Psychologie und die Menschen in Österreich! Auch im Bundesrat wurde nun die Gleichstellung klinisch-psychologischer Behandlung mit der ärztlichen Hilfe fixiert. Damit geht eine langjährige Forderung des BÖP nach jahrzehntelanger Verhandlungsarbeit endlich in Erfüllung.
Weitere Informationen zum Nachlesen
Die Aufnahme der klinisch-psychologischen Behandlung als Pflichtleistung in das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) bedeutet eine Sicherstellung und Verbesserung der Versorgung der österreichischen Bevölkerung im Hinblick auf psychische Störungen und psychosomatische und organische Erkrankungen für alle Altersgruppen.
Jede zweite Person in Österreich erlebt im Laufe ihres Lebens eine psychische Erkrankung. Die Bereitschaft sich professionelle Hilfe zu holen ist zwar hoch, jedoch ist die selbstfinanzierte Behandlung für mindestens 65% der ÖsterreicherInnen nicht leistbar
Die hohe Prävalenz von psychischen Erkrankungen stellt das Gesundheitssystem vor Herausforderungen, insbesondere da Menschen mit psychischen Erkrankungen signifikant öfter ÄrztInnen verschiedener auch somatischer Fachbereiche aufsuchen (Allgemeinmedizin, OrthopädInnen, NeurologInnen, HautärztInnen).
Repräsentativ benötigen 13,6% ein stützendes Gespräch bzw. Beratung. Von allen Interventionen, die benötigt werden, wird derzeit nur ein kleiner Anteil gedeckt und ein großer Anteil nicht. So gibt es einen ungedeckten Bedarf von 8,6% an stützenden Gesprächen bzw. Beratung. Demgegenüber erwarten sich 18,7%, dass ein solches Angebot sicherlich oder wahrscheinlich hilfreich sei.
Vorteile der klinisch-psychologischen Behandlung
Die Wirksamkeit psychologischer Behandlung ist unbestritten. Klinisch-psychologische Behandlung zeichnet sich durch einen Aufbau und Anschluss an die klinisch-psychologische Diagnostik und eine effiziente, störungs- und personenspezifische Behandlung und Vorgangsweise aus und bedingt daher:
- einen indizierten Einsatz,
- abschätzbare Behandlungszeiten
- eine kurze Behandlungsdauer und
- die Möglichkeit der Verlaufskontrolle der Behandlung durch klinisch- psychologische behandlungsbegleitende Diagnostik.
- hohe Kosteneffizienz aufgrund ihrer Ziel- und Lösungsorientiertheit
- Reduzierung der Krankenstandstage und raschere Rückkehr der Patientinnen und Patienten in den Arbeitsprozess
- Senkung der Pflegekosten
- Raschere adäquate Behandlung und Versorgung von Patientinnen und Patienten mit psychischen Störungen und psychosomatischen und somatischen Erkrankungen
- Unterstützung und Entlastung des bestehenden Versorgungssystems durch ihren multidisziplinären Ansatz, der in der stationären Versorgung bereits erfolgreich realisiert wird.
Eine Studie der Universität Wien in Zusammenarbeit mit „fit2work“ zeigt, dass klinisch-psychologische Behandlung bereits in kurzer Zeit die psychische Gesundheit der KlientInnen (KL) stark verbessert: Hier geht es zu den detaillierten Ergebnissen der Studie.
Weiterführende Dokumente
- Informationsblatt "Klinisch-psychologische Behandlung" [PDF]Informationen des Berufsverbands zur klinisch-psychologischen Behandlung, Stand 07/2015