Austausch von Sachverständigen und ProzessbegleiterInnen
Veranstaltung hat bereits begonnen
20.04.2022 von 18:30 bis 20:00 Uhr | Zoom
Details
Diskussionsabend zum Thema "AUSTAUSCH VON SACHVERSTÄNDIGEN UND PROZESSBEGLEITERINNEN IM SINNE DER QUALITÄTSSICHERUNG" mit Mag. Barbara Neudecker, MA
Frau Mag. Barbara Neudecker ist Psychotherapeutin (Individualpsychologie) und psychoanalytisch-pädagogische Erziehungsberaterin, sowie Leiterin der Fachstelle für Prozessbegleitung für Kinder und Jugendliche im Bundesverband Österreichischer Kinderschutzzentren, Lehrende an verschiedenen Universitäten (u.a. Bertha von Suttner Privatuniversität und Universität Wien und Innsbruck).
Im Strafprozess betreuen ProzessbegleiterInnen Kinder und Jugendliche, die Opfer von körperlicher oder sexueller Gewalt geworden sind, vom Zeitpunkt der Erstattung einer Anzeige bis zum rechtskräftigen Ende des Strafverfahrens. Die Aufgabe der Prozessbegleitung ist, Belastungen und sekundäre Viktimisierungen zu vermeiden und das Opfer möglichst schonend durch das Gerichtsverfahren zu bringen. Dabei kommt Sachverständigen eine zentrale Rolle zu - entweder bei der gerichtlichen Befragung im Rahmen der Kontradiktorischen Vernehmung oder bei der Erstellung eines Gutachtens. Eine gute Kooperation aller Beteiligten bildet die Grundlage einer schonenden Befragung im Sinne des Kindesschutzes.
Der fachliche Austausch von Sachverständigen und ProzessbegleiterInnen soll zum einen dazu dienen, die unterschiedlichen Arbeitsweisen und Aufträge besser kennenzulernen, zum anderen aber auch einen Austausch über gemeinsame Anliegen an die Justiz ermöglichen.
Es sollen u.a. gerichtliche Abläufe im Strafprozess, sowie Aspekte der Aussagepsychologie und der Glaubhaftigkeitsbegutachtung, mit dem Ziel der Optimierung der Zusammenarbeit von Sachverständigen und ProzessbegleiterInnen, im Sinne des Kindeswohls beleuchtet werden.
Zu dem Online- Treffen laden wir interessierte Sachverständige wie auch ProzessbegleiterInnen von Kinderschutzeinrichtungen aus ganz Österreich ein. Wir freuen uns darauf, evtl. auch überregionale Unterschiede diskutieren zu können.
Um Anmeldung wird bis spätestens 19.04.2022 gebeten.
Laut Begutachtung durch den BÖP wird die Veranstaltung im Ausmaß von 2 Einheiten als Fortbildung laut Psychologengesetz 2013, BGBl. I 182/2013 anerkannt.
Wir weisen Sie darauf hin, dass die Aufzeichnung von Online-Veranstaltungen - auch für den privaten Gebrauch - unzulässig ist. Eine solche Aufnahme greift in die Persönlichkeitsrechte der Vortragenden sowie der erkennbaren TeilnehmerInnen ein und stellt einen Verstoß gegen die DSGVO dar.
Referent/in
Mag.a Barbara Neudecker, MA
Veranstaltet von
- Fachsektion Rechtspsychologie
Landesgruppen / Fachsektionen
- Fachsektion Rechtspsychologie
Veranstaltungsort
Online via Zoom