Psychotherapiegesetz Neu: Rahmenbedingungen, Kerninhalte und Ausbildungsstruktur
Veranstaltung hat bereits begonnen
28.04.2022 von 19:00 bis 21:00 Uhr | Zoom
Details
Das österreichische Psychotherapiegesetz wurde 1990 zusammen mit dem Psychologengesetz verabschiedet und ist mit 1.1.1991 in Kraft getreten. In der Zwischenzeit wurde das Psychologengesetz neu erstellt und 2012 mit Gültigkeit ab 2013 verabschiedet (PG 2013). Die Psychotherapie ist somit der einzige Gesundheitsberuf, der noch nicht auf akademischen "Beinen" steht. Dies soll sich im laufenden Jahr ändern - eine Neuerstellung des Psychotherapiegesetzes ist geplant.
Im Gesundheitsministerium wurde zusammen mit dem Bildungsministerium ein Entwurf eines neuen Psychotherapiegesetzes erstellt, der vom zuständigen Legisten des Gesundheitsministeriums - Prof. Dr. Michael Kierein - bereits mehrmals vorgestellt wurde, weshalb es Sinn macht die Rahmenbedingungen und die geplante Ausbildungsstruktur des neuen Gesetzes auch einer breiteren Fachöffentlichkeit vorzustellen und in dieser zu diskutieren. In dem geplanten Vortrag werden daher die wichtigsten Rahmenbedingungen, zentrale Inhalte und vor allem die geplante Ausbildungsstruktur des neuen Gesetzes dargestellt und diskutiert.
Die Vorstellung erfolgt durch Univ.-Prof. Dr. Christian Korunka, der eines der Mitglieder der ministeriellen Arbeitsgruppe um Prof. Kierein zur Gesetzesentwicklung ist. Er wird begleitet und unterstützt von a.o. Univ.-Prof. i.R. Dr. Anton-Rupert Laireiter, Mitglied des Leitungsteams der FSK Psychotherapie.
Referenten:
Univ.-Prof. Dr. Christian Korunka, Gesundheitspsychologe, Psychotherapeut (Personzentrierte Psychotherapie), Lehrtherapeut, Supervisor; Univ.-Prof. und Leiter des Arbeitsbereiches für Arbeits- und Organisationspsychologie an der Universität Wien. Forschungsinteressen: Arbeit im Wandel, neue Anforderungen in der Arbeitswelt, neue Formen der Arbeit, Arbeitsintensivierung, Autonomie- und Kompetenzanforderungen, entgrenzte Arbeit, flexible Arbeit, Industrie 4.0, Familienunternehmen.
Mitglied des Psychotherapiebeirats und der Arbeitsgruppe zur Erstellung des Psychotherapiegesetzes neu im Bundesministerium für Gesundheit.
a.o. Univ.-Prof. i.R. Dr. Anton-Rupert Laireiter, Klinischer Psychologe, Gesundheitspsychologe, Psychotherapeut (Kognitive Verhaltenstherapie), Leiter Arbeitsgruppe Psychotherapie, Psychotherapieforschung und Gerontopsychologie sowie der univ. Ambulanz für Klinische Psychologie, Gesundheitspsychologie, Gerontopsychologie und Psychotherapie, Univ. Salzburg.
2015 - 2020 Univ.-Prof. für Klinische Psychologie und klinisch-psychologische Interventionsforschung, Universität Wien. Aktuelle Forschungs- und Arbeitsinteressen: Positive Psychologie (Positive Emotionen, Stärken, Coaching, Positive Psychotherapie), Individualisierte Stressprävention, Klinisch-psychologische Behandlung und/vs. Psychotherapie. Mitglied des Psychologenbeirats und stellv. Mitglied des Psychotherapiebeirats
Um Anmeldung wird bis spätestens 27.04.2022 gebeten.
Laut Begutachtung durch den BÖP wird die Veranstaltung im Ausmaß von 2 Einheiten als Fortbildung laut Psychologengesetz 2013, BGBl. I 182/2013 anerkannt.
Wir weisen Sie darauf hin, dass die Aufzeichnung von Online-Veranstaltungen - auch für den privaten Gebrauch - unzulässig ist. Eine solche Aufnahme greift in die Persönlichkeitsrechte der Vortragenden sowie der erkennbaren TeilnehmerInnen ein und stellt einen Verstoß gegen die DSGVO dar.
Referent/in
Univ.-Prof. Dr. Christian Korunka, a.o. Univ.-Prof. i.R. Dr. Anton-Rupert Laireiter
Veranstaltet von
- Fachsektion Psychotherapie
Landesgruppen / Fachsektionen
- Fachsektion Klinische Psychologie
- Fachsektion Psychotherapie
Veranstaltungsort
Online via Zoom