Österreichische Akademie für Psychologen | ÖAP

BÖP-Mitgliedsbeitrag und Kosten für Berufshaftplichtversicherung von der Steuer absetzen

28.02.2025 | Mitgliederservice

Nicht vergessen: Sowohl selbstständig als auch unselbstständig tätige PsychologInnen können sowohl den BÖP-Mitgliedsbeitrag als auch die Kosten für die Berufshafptlichtversicherung von der Steuer absetzen.

Bei PsychologInnen in freier Praxis können diese im Rahmen der Einkommenssteuererklärung als Betriebsausgaben, bei angestellten PsychologInnen im Rahmen der ArbeitsnehmerInnenveranlagung als Werbungskosten abgesetzt werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.