Österreichische Akademie für Psychologen | ÖAP

30 Jahre Gesamtvertrag klinisch-psychologische Diagnostik

19.11.2024 | Öffentlichkeitsarbeit

Klinisch-psychologische Diagnostik als wichtiger Pfeiler der Krankenbehandlung

Vor exakt 30 Jahren wurde ein wegweisender Meilenstein für die psychosoziale Versorgung in Österreich gesetzt. Denn im November 1994 wurde zwischen dem Dachverband der Sozialversicherungsträger und dem Berufsverband Österreichischer PsychologInnen (BÖP) der Gesamtvertrag für klinisch-psychologische Diagnostik beschlossen. Dieser regelt nicht nur kostenlose Zugänge zur klinisch-psychologischen Diagnostik für PatientInnen, sondern auch Stellenpläne, Bewerbungsverfahren etc.

Damit war die Grundlage für die Kostenübernahme klinisch-psychologischer Diagnostik durch die Krankenversicherungsträger geschaffen. Der Gesamtvertrag hat die Honorierung klinisch-psychologischer Diagnostik als Sachleistung im Rahmen des Österreichischen Sozialversicherungssystems zum Gegenstand - der BÖP ist hier seitdem der Verhandlungspartner mit den Sozialversicherungsträgern.

„Es zeigt sich immer wieder, wie wichtig professionelle, hochqualitative klinisch-psychologische Diagnostik ist, als wesentliche Voraussetzung, um eine effiziente ärztliche, klinisch-psychologische oder psychotherapeutische Behandlung einzuleiten“, so BÖP-Präsidentin ao. Univ-Prof.in Dr.in Beate Wimmer-Puchinger.

Klinisch-psychologische Diagnostik kann eingesetzt werden, um psychische Probleme und Störungen zu erkennen und diverse diagnostische Fragestellungen zu beantworten. Die Fragestellungen können sich z. B. auf erlebte Belastungen, die Befindlichkeit, Symptome, Störungen (z. B. Depression, Ängste, ...), die Motivation, die Persönlichkeit oder die kognitive Leistungsfähigkeit (z. B. Gedächtnisprobleme) beziehen. Im Rahmen der klinisch-psychologischen Diagnostik erfolgt eine systematische Erfassung, Beurteilung und Interpretation von psychologischen Merkmalen und Verhaltensweisen einer Person.

7. Internationale Fachtagung „Psychologische Diagnostik“

Pünktlich zum 30-jährigen Jubiläum lädt die Österreichische Akademie für Psychologie | ÖAP unter dem Titel „30 Jahre Gesamtvertrag - neue Entwicklungen in der Diagnostik“ am 28. und 29. November 2024 zur 7. Internationalen Fachtagung „Psychologische Diagnostik“ (hybrid). Am Programm stehen Vorträge renommierter PsychologInnen, die unterschiedliche Themen aus der Diagnostik beleuchten sowie eine spannende Podiumsdiskussion.

MedienvertreterInnen können sich bei Interesse gerne vorab unter presse@boep.at anmelden.

VertragspsychologInnen und WahlpsychologInnen

Für die klinisch-psychologische Diagnostik als Kassenleistung ist eine Zuweisung durch VertragsärztInnen oder WahlärztInnen oder PsychotherapeutInnen unbedingt erforderlich. In dieser muss eine Verdachtsdiagnose sowie eine Fragestellung formuliert sein. VertragspsychologInnen verrechnen die Leistungen der Diagnostik direkt mit den Krankenversicherungsträgern. Derzeit sind österreichweit ca. 100 VertragspsychologInnen tätig, im Gesamtvertrag sind die entsprechenden Planstellen bundesweit festgelegt.

Klinisch-psychologische Diagnostik kann auch bei Klinischen PsychologInnen, die keinen Vertrag mit den Krankenkassen haben, aber in die WahlpsychologInnenliste des Dachverbands Österreichischer Sozialversicherungsträger aufgenommen wurden, in Anspruch genommen werden. PatientInnen bezahlen die Leistungen direkt und können die Honorarnoten zur Kostenerstattung bei ihrer Kasse einreichen und einen Teil des Honorars (bis zu 80 % des Kassentarifs) zurückerstattet bekommen.

Weitere Informationen zu klinisch-psychologischer Diagnostik finden Sie hier sowie auf dem BÖP-Factsheet zur klinisch-psychologischen Diagnostik.

VertragspsychologInnen und WahlpsychologInnen finden Sie in Österreichs größter PsychologInnen-Suchmaschine Psychnet sowie direkt in der Liste der Sozialversicherung.