BÖP beschließt Compliance Richtlinie
Nach 16 Sitzungen der Arbeitsgruppe Compliance hat der Berufsverband Österreichischer PsychologInnen (BÖP) am 17.10.2024 im Rahmen der Generalversammlung eine Compliance Richtlinie beschlossen. Diese gilt ab sofort für alle Mitglieder und FunktionärInnen des BÖP.
Die Compliance Richtlinie und die darin enthaltene Wohlverhaltensregeln sollen insbesondere Vereinsrisiken wie beispielsweise Haftungsfälle oder Strafen minimieren, die Reputation des Berufsverbandes schützen, FunktionärInnen bei der Entscheidungsfindung unterstützen, transparentes Handeln gewährleisten und eine positive Vereinskultur fördern (respektvoller und wertschätzender Umgang, faire Zusammenarbeit, Unterlassung jeglicher Diskriminierung etc.).
Zuständiges Organ ist das Schiedsgericht / die Schlichtungsstelle. Durch eine regelmäßige Evaluation sollen die Strukturen und Arbeitsweisen des BÖP stetig verbessert und an die aktuellen Verhältnisse angepasst werden. Der Vorstand ist daher verpflichtet, die Compliance Richtlinie regelmäßig, zumindest einmal in der Funktionsperiode, zu evaluieren und sofern notwendig Änderungen und/oder Ergänzungen zu beantragen. Die Complience Richtline steht nicht im Rang der Statuten und kann daher mit einfacher Mehrheit in der Generalversammlung geändert werden.
Hier finden Sie die Compliance Richtline auf der BÖP-Homepage.