BÖP-Umfrage zeigt: Leistungsvertrag für klinisch-psychologische Behandlung ist dringend notwendig!
Berufsverband Österreichischer PsychologInnen (BÖP) befragte 1.114 Klinische PsychologInnen – bereits 40 Prozent der KlientInnen haben Antrag auf Kostenzuschuss gestellt
Eine aktuelle Umfrage des Berufsverbands Österreichischer PsychologInnen (BÖP) macht deutlich, dass eine direkte Verrechenbarkeit der klinisch-psychologischen Behandlung auf der Grundlage einer Sachleistungsvereinbarung zugunsten der Versicherten unerlässlich ist. Insgesamt 1.114 Klinische PsychologInnen in ganz Österreich haben im März an der Umfrage teilgenommen.
Seit dem 1. Jänner 2024 ist klinisch-psychologische Behandlung in Österreich Kassenleistung und alle Versicherten können erstmals von ihrer Sozialversicherung einen Kostenzuschuss für klinisch-psychologische Behandlung bekommen. Laut Umfrage haben bereits 40 Prozent der KlientInnen einen Antrag auf Kostenzuschuss gestellt. 81 Prozent der Befragten halten den aktuellen Kostenzuschuss für zu niedrig, 93 Prozent sind der Meinung, dass es neben dem aktuellen Kostenzuschuss zusätzlich kostenfreie Behandlungsplätze braucht.
Der Kostenzuschuss für klinisch-psychologische Behandlung liegt aktuell je nach Sozialversicherung zwischen 33,70 Euro und 46,60 Euro pro Einzelsitzung. Bei einem Honorarsatz von beispielsweise 100 Euro pro Behandlung müssten also bis zu zwei Drittel der Kosten von den KlientInnen gezahlt werden – für viele nicht leistbar.
„Der Kostenzuschuss für klinisch-psychologische Behandlung ist ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung“, betont BÖP-Präsidentin ao. Univ.-Prof.in Dr.in Beate Wimmer-Puchinger. "Unsere Umfrage bestätigt aber, dass eine direkte Verrechenbarkeit der Leistungen auf der Grundlage einer Sachleistungsvereinbarung unerlässlich ist, um die psychosoziale Versorgung der österreichischen Bevölkerung zu sichern und den enormen Bedarf zu decken. Es darf nicht sein, dass der finanzielle Status eines Menschen darüber entscheidet, ob er psychologische Hilfe erhält oder nicht! “, so die BÖP-Präsidentin ao. Univ.-Prof.in Dr.in Wimmer-Puchinger.
Auf der neuen Info-Seite des BÖP sowie dem neuen BÖP-Factsheet, erhalten Betroffene und Interessierte alle Informationen zum Kostenzuschuss für klinisch-psychologische Behandlung.
Kontaktadressen zu Klinischen PsychologInnen in ganz Österreich finden Sie ganz einfach in der PsychologInnen-Suchmaschine Psychnet.