Neues BÖP-Informationsblatt: "Ihr Weg zum Kostenzuschuss"
So gelingt der Kostenzuschuss für klinisch-psychologische Behandlung
Seit dem 1. Jänner 2024 ist eine bedeutende Veränderung in der psychischen Versorgung in Österreich in Kraft getreten: Klinisch-psychologische Behandlung ist nun Kassenleistung. Wie der Weg zur klinisch-psychologischen Behandlung inklusive Kostenzuschuss gelingt, erklärt jetzt der Berufsverband Österreichischer PsychologInnen in einem neuen Factsheet.
Durch diese neue Regelung haben Versicherte ab sofort erstmals Anspruch darauf, Kosten für ihre klinisch-psychologische Behandlung von ihrer Sozialversicherung bezuschusst zu bekommen. Der Kostenzuschuss liegt aktuell je nach Sozialversicherung zwischen 33,70 € und 46 € pro Einzelsitzung.
Für einen Kostenzuschuss müssen u.a. folgende Kriterien erfüllt sein:
- Die/der behandelnde Klinische PsychologIn muss in die Liste der Klinischen PsychologInnen des Gesundheitsministeriums eingetragen sein.
- Es muss eine psychische Erkrankung vorliegen.
- Spätestens vor der zweiten klinisch-psychologischen Behandlung muss eine ärztliche Untersuchung durchgeführt worden sein.
"Die Einführung der klinisch-psychologischen Behandlung als Kassenleistung ist ein großer Schritt vorwärts für die psychische Gesundheitsversorgung in Österreich", betont BÖP-Präsidentin ao. Univ.-Prof.in Dr.in Beate Wimmer-Puchinger. "Wir möchten sicherstellen, dass alle, die psychologische Unterstützung benötigen, auch die entsprechende finanzielle Unterstützung erhalten. Unser neues Informationsblatt zum Kostenzuschuss wird Versicherten dabei helfen, diesen Prozess so einfach wie möglich zu gestalten."
Das neue BÖP-Informationsblatt "Ihr Weg zum Kostenzuschuss" mit allen Details finden Sie hier.