SVS-Gesundheitshunderter - Alle Neuerungen 2023
Wir dürfen Sie über folgende Änderungen, die im Jahr 2023 im Zusammenhang mit dem „Gesundheitshunderter“ der SVS eingetreten sind, informieren:
Diese betreffen einerseits Klinische PsychologInnen und GesundheitspsychologInnen, die vom „Gesundheitshunderter“ umfasste Leistungen anbieten, andererseits auch jene Personen, die bei der SVS versichert sind (inklusive mitversicherte Angehörige) und im Rahmen dieses Angebots der SVS selbst solche Leistungen in Anspruch nehmen möchten.
- Ab 2023 ist kein Mindestaufwand von € 150,- für die Einreichung des SVS Gesundheitshunderters mehr notwendig. Bis zur maximalen Fördersumme von € 100,- können mehrere Beträge pro Jahr für den Gesundheitshunderter beantragt werden (vormals war nur ein Antrag pro Jahr möglich).
- Es findet keine Unterscheidung mehr in qualitätsgeprüftes oder einem individuellen Programm statt. Eine Vorsorgeuntersuchung ist für alle Anträge Voraussetzung (siehe nächster Punkt).
- Für die Antragstellung des Gesundheitshunderters ist jedenfalls eine Vorsorgeuntersuchung (je nach Alter im 2-Jahres- oder 3-Jahresabstand) oder die Teilnahme an Programm „Selbständig gesund“ notwendig. Für den Gesundheitshunderter Junior ist eine jährliche Vorsorgeuntersuchung (Gesundheitscheck-Junior) nachzuweisen. In Zukunft können auch Kinder und Jugendliche Leistungen aus dem Bereich „Mentale Gesundheit“ in Anspruch nehmen.
- Ab 2023 ist die Antragstellung für den Gesundheitshunderter online unter svs.at/ gesundheitshunderter möglich. Dort finden Sie auch weitere Informationen zum Nachlesen.
- Unabhängig vom Gesundheitshunderter erhalten alle SVS Kunden, die bei der SVS krankenversichert sind, einmalig 100 Euro für die Absolvierung einer Vorsorge- bzw. Jugendlichenuntersuchung bzw. des Gesundheits-Check Junior. Der einmalige Gesundheitsbonus im Jahr 2023 wird unbürokratisch ohne Antragsstellung von Amts wegen angewiesen. Weitere Infos finden Sie unter www.svs.at/gemeinsamvorsorgen.
- Unverändert bleibt die Möglichkeit, den Gesundheitshunderter für Leistungen im Bereich der gesundheitspsychologischen Beratung in Anspruch zu nehmen.
- Das Themenfeld „Stress- und Burnout Prävention“ wurde nun in „Mentale Gesundheit“ umbenannt und sind auf der Website beispielhaft folgende Bereiche angeführt:
Nicht umfasst sind folgende, von Klinischen PsychologInnen angebotene Leistungen:
- Klinisch-Psychologische Diagnostik
- Klinisch-Psychologische Behandlung
- Diagnostik, Behandlung und Therapie von krankheitswerten psychischen Störungen
Um den Gesundheitshunderter in Anspruch nehmen zu können, muss die gewählte Leistungen von entweder von einer/einem Klinischen PsychologIn/GesundheitspsychologIn, einer/einem Ärztin/Arzt mit PSY-Diplom, einer/einem PsychotherapeutIn oder einer/einem Lebens- und SozialberaterIn in Anspruch genommen werden.