Wiederaufnahme von VerwaltungspraktikantInnen im Strafvollzug
Erfreuliche Nachrichten an alle Klinischen PsychologInnen in Ausbildung: Durch den Einsatz des BÖP gibt es im Jahr 2023 wieder die Möglichkeit im Rahmen der
Ausbildung zum/r Klinische/r PsychologIn ein Verwaltungspraktikum im Strafvollzug zu
absolvieren. Der Strafvollzug bietet nun 20 Ausbildungsplätze in den
verschiedensten Justizanstalten in Österreich an, unter anderem auch zwei
in der Justizanstalt Stein. Zu den vielfältigen Aufgaben zählen:
- Beratung, Behandlung und Betreuung von Insassinnen bzw. Insassen im Einzel- und Gruppensetting
- Durchführung von Kriseninterventionen und Suizidabklärung
- Diagnostik sowie Erstellung von Stellungnahmen und Prognosen über die Rückfallwahrscheinlichkeit
- Mitwirkung an organisatorischen und administrativen Aufgaben des psychologischen Dienstes (insbesondere Therapieplanung und Koordination)
- Teilnahme an multiprofessionellen Teambesprechungen
- Aktenstudium und Dokumentation
- Zusammenarbeit mit interdisziplinären Teams
Erfordernisse für die Stellen sind wie folgt:
- österreichische Staatsbürgerschaft oder unbeschränkter Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt
- abgeschlossenes Studium der Psychologie
- hohes Maß an sozialer Kompetenz und Geschick im Umgang mit Menschen, Kooperations- und Teamfähigkeit sowie ausgezeichnete rhetorische Fähigkeiten in Wort und Schrift
- gegen den:die BewerberIn darf zum Zeitpunkt der Bewerbung kein Strafverfahren anhängig sein; weiters dürfen gerichtliche Vorstrafen, die auf mangelnde Berufseignung schließen lassen, nicht vorliegen
Das Verwaltungspraktikum endet spätestens nach einer Gesamtdauer von zwölf Monaten.
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