BÖP-Schlichtungsstelle: Funktion und Erreichbarkeit
Gerne möchten wir auch noch einmal auf die Arbeit der BÖP-Schlichtungsstelle (die durch die Mitglieder des BÖP-Schiedsgerichts wahrgenommen wird) hinweisen. Das Schiedsgericht interveniert bei Konflikten zwischen Mitgliedern des Verbandes und bearbeitet Beschwerden Dritter über BÖP-Mitglieder. Es wird vermittelnd tätig und unterstützt dabei, eine für alle Beteiligten gute Lösung zu finden. Dabei geht es vertraulich mit den erhaltenen Informationen um. Die Schlichtungsstelle erstellt jedoch keine Obergutachten und agiert nicht als Disziplinarbehörde – sie wird demnach nicht von selbst aktiv oder überwacht die Einhaltung von Regeln.
Um die Kommunikation zu erleichtern, möchten wir Sie bitten, sich bei Konfliktfällen direkt an die Schlichtungsstelle/das Schiedsgericht zu wenden. Diese/s erreichen Sie per Email via schlichtungsstelle@boep.or.at. Bitte beschreiben Sie Ihr Anliegen in kurzen Worten und geben Sie an, inwieweit Sie in dieser Angelegenheit bereits Beratung durch den BÖP erhalten haben.
Wenn Sie von Beschwerden über BÖP-Mitglieder Kenntnis bekommen, so können Sie die BeschwerdeführerInnen ebenfalls auf die Schlichtungsstelle hinweisen.