PsychologInnen verlangen Gleichbehandlung vor dem Gesetz
Psychologische Therapie muss Kassenleistung werden!
Der Berufsverband Österreichischer PsychologInnen (BÖP) begrüßt grundsätzlich den Vorstoß des Verwaltungsrates der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) zum Ausbau der kassenfinanzierten Plätze zur Behandlung psychischer Erkrankungen. Gleichzeitig weist der BÖP darauf hin, dass dieser Schritt der von der Regierung angekündigten grundlegenden Reform der psychischen Versorgung in Österreich vorgreift und die Psychologie nicht mit einbezieht.
Ziel der angestrebten Reform ist eine zielgerichtete und effektive Behandlung von psychisch erkrankten Menschen in Österreich mit ausreichend Behandlungsplätzen auf hohem Qualitätsniveau und ohne Wartezeit. Dies kann, wie von den Regierungsparteien mehrfach geäußert, aber nur unter Einbeziehung aller drei PSY-Berufe (Klinische PsychologInnen, PsychiaterInnen, PsychotherapeutInnen) geleistet werden.
Im derzeitigen System können viele hochqualitative Leistungen von Klinischen PsychologInnen, insbesondere die Psychologische Therapie (klinisch-psychologische Behandlung), nicht mit der Krankenkasse verrechnet werden. Die Kosten dafür müssen Betroffene aktuell zu 100% selbst tragen. „Klinische PsychologInnen werden derzeit von Gesetzes wegen benachteiligt. Als Berufsverband Österreichischer PsychologInnen fordern wir eine Gleichbehandlung der Berufsgruppen und eine gesetzliche Änderung“, erklärt a. o. Univ.-Prof.in Dr.in Beate Wimmer-Puchinger. „Psychologische Therapie muss für alle Menschen zugänglich sein.“