Kommunikation via Internet
Als Angehörige gesetzlich geregelter Gesundheitsberufe hat die Tätigkeit von Klinischen PsychologInnen, GesundheitspsychologInnen und PsychotherapeutInnen regelmäßig Gesundheitsdaten zum Inhalt. Die Verarbeitung elektronischer Gesundheitsdaten unterliegt besonders strengen datenschutzrechtlichen Regelungen, insbesondere dem Gesundheitstelematikgesetz (GTelG 2012).
Durch das Coronavirus SARS-Cov-2 haben viele Berufsangehörige auch aufgrund der Empfehlungen des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz auf eine Tätigkeit via Internet umgestellt. Die verstärkte Verwendung von Diensten wie Videokonferenz-Tools oder E-Mail hat dabei immer wieder Fragen zur Datensicherheit aufgeworfen.
Der BÖP hat diesbezüglich eine Anfrage an die Datenschutzbehörde gestellt und gibt Ihnen hier einen Überblick über die aktuelle Rechtslage:
- Grundsätzlich muss die elektronische Übermittlung von Gesundheitsdaten sehr hohen Sicherheitsanforderungen (etwa durch die Verwendung eines sicheren Verschlüsselungsstandards) entsprechen. Dies ist bei Kommunikation via E-Mail oder Videokonferenz-Tools kaum zu gewährleisten.
- Im Rahmen der aktuellen Ausnahmesituation aufgrund des Coronavirus wurden diese Regelungen jedoch vorübergehend gelockert. Solange das COVID-19-Maßnahmegesetz in Kraft ist, gilt Folgendes:
- Die Übermittlung von Gesundheitsdaten via E-Mail ist zulässig, wenn die Identität sowie die maßgeblichen Rollen (Sie handeln als GesundheitspsychologIn, Klinische/r PsychologIn, PsychotherapeutIn gegenüber Ihrem/r KlientIn) gegenseitig bestätigt wurden.
- Das ist zB möglich, indem die E-Mail-Adresse
- bei einem persönlichen Termin bekanntgegeben wurde
- im Rahmen eines Telefonats, bei dem die Identität geklärt war, bekanntgegeben wurde
- im Rahmen des Behandlungsvertrages/im KlientInnendatenblatt bekanntgegeben wurde.
- Laut Datenschutzbehörde sind diese Regelungen auch auf die Kommunikation via unverschlüsselter Videodienste anzuwenden.
- Kommunikation via E-Mail und Videodienste ist während der Maßnahmen zum Coronavirus zulässig, wenn die Identität Ihres Gegenübers zweifelsfrei geklärt ist. Eine diesbezügliche Dokumentation (woher weiß ich, mit wem ich kommuniziere?) ist besonders wichtig.
- Wir empfehlen, Dokumente bei Versendung via E-Mail immer mit einem Passwort zu schützen, das auf anderem Weg (zB telefonisch) mitgeteilt wird.
- Auch die Unterhaltungen via Videokonferenz-Tools sollten mit einem Passwort geschützt werden.