UPDATE: Folgen der aktuellen Maßnahmen für psychologische Praxen
Aufgrund der heute von der Bundesregierung beschlossenen weiteren Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus möchten wir Ihnen als Berufsverband Österreichischer PsychologInnen folgende, aktuelle Information übermitteln:
Nach aktuellem Stand (Freitag, 13. März 2020, 18 Uhr) gibt es aus rechtlicher Sicht keine Verpflichtung zur Schließung psychologischer Praxen. Es ist also Ihre Entscheidung, ob Sie weiterhin KlientInnen persönlich empfangen möchten oder nicht. Die Meinung der KlientIn, ob er/sie kommen möchte oder nicht, sollte darüber hinaus auch im Vorfeld geklärt werden.
Die Empfehlung der Bundesregierung, zwischenmenschliche Kontakte möglichst zu reduzieren, spricht grundsätzlich eher für eine Schließung. Es ist jedoch klar, dass Sie als Klinische PsychologInnen und/oder GesundheitspsychologInnen in Ihrer Arbeit mit KlientInnen, die zum Teil an psychischen Erkrankungen leiden, eine besonders große Verantwortung tragen. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf unsere frühere Information zum Thema Überbrückungs-Betreuung via Internet.
Letztlich hat Ihre Sicherheit und Gesundheit sowie jene Ihrer KlientInnen oberste Priorität.
Wenn Sie selbst Symptome von COVID-19 haben und/oder Kontakt zu Personen hatten, die erkrankt sind, sagen Sie vereinbarte KlientInnentermine ab und wenden Sie sich an die telefonische Gesundheitsberatung unter 1450.