BÖP begrüßt Verfassungsgerichtshof-Erkenntnis zur Mindestsicherungsreform
©VfGH/Achim Bieniek
Als eine „sachlich nicht gerechtfertigte und daher verfassungswidrige Schlechterstellung“ bezeichnet der Verfassungsgerichtshof (VfGH) das unter der gescheiterten ÖVP-FPÖ-Regierung beschlossene Sozialhilfe-Grundsatzgesetz. Sowohl die Verknüpfung mit Sprachkenntnissen wie auch Höchstsätze für Kinder sind demnach verfassungswidrig. Demnach könne die Regelung laut VfGH dazu führen, dass der notwendige Lebensunterhalt bei Mehrkindfamilien nicht mehr gewährleistet ist.
Der Berufsverband Österreichischer PsychologInnen begrüßt diese Entscheidung. Bereits im Jänner 2019 wurde eine entsprechende Stellungnahme zum geplanten Entwurf des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes im Hinblick auf die Armutsgefährdung von Kindern abgegeben.