Gewaltschutz: Verschwiegenheitspflicht neu
Mit dem Gewaltschutzgesetz 2019, das am 30.10.2019 in Kraft getreten ist, wird die Verschwiegenheitspflicht im Psychologengesetz 2013 neu geregelt. Der BÖP arbeitet momentan intensiv daran, die Auswirkungen dieser neuen Rechtslage im Detail mit dem zuständigen Bundesministerium abzuklären. Bis dahin wird empfohlen, die Verschwiegenheitspflicht in gewohnter Weise zu wahren und in akuten Zweifelsfällen betreffend Anzeigepflichen unter Schilderung des konkreten Sachverhalts nachzufragen. Wir weisen auch daraufhin, dass Schadensfälle im Zusammenhang mit der Berufsausubung grundsätzlich von der Berufshaftpflichtversicherung gedeckt sind und für die Vertretung in Strafverfahren eine mit der Mitgliedschaft im BÖP verbundene Rechtsschutzversicherung existiert.
Sobald wir Ihnen genaue Informationen dazu geben können, welche Neuerungen sich durch die Gesetzesänderung ergeben und wie damit umzugehen ist, werden wir Sie sofort informieren. Zudem werden wir Informationsveranstaltungen abhalten.