Schmerzpsychologie wird eigene Spezialisierung
Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz hat die Informationen zur Verschwiegenheit, zur Eintragung von Spezialisierungen und die Fortbildungsrichtlinie auf seiner Website überarbeitet. In der Fortbildungsrichtlinie finden sich nun Erläuterungen zur Fortbildung mittels E-Learning. Bei den Informationen zur Verschwiegenheit kam es zu begrifflichen Anpassungen.
Wesentliche Neuerungen gab es vor allem im Bereich der Spezialisierungen, da es nun möglich ist sich eine Spezialisierung in Schmerzpsychologie in die Berufsliste eintragen zu lassen. Weitere Informationen zur Eintragung von Spezialisierungen finden BÖP-Mitglieder hier: https://www.boep.or.at/service/spezialisierungen