BÖP-Stellungnahme zur Übernahme von Aufgaben der Gesundheitsvorsorge durch SchulärztInnen
Der BÖP hat zur Verordnung der Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz über die Übernahme von Aufgaben der Gesundheitsvorsorge für die schulbesuchende Jugend durch SchulärztInnen (SchulÄ-VO 2019) Stellung genommen.
Der BÖP bezieht sich in der Stellungnahme auf § 5 der Verordnung, in dem die Mitwirkung an gesundheitsbezogenen Projekten zur Gesundheitsförderung und Gesundheitserziehung einschließlich Raucherprävention geregelt wird. In diesem Zusammenhang regt der BÖP eine Kooperation der SchulärztInnen mit dem schulpsychologischen Dienst an. Ebenso verweist der BÖP darauf, dass neben dem schulpsychologischem Dienst auch die Berufsgruppe der GesundheitspsychologInnen Fachexpertise und professionelle Unterstützung bei Projekten im Bereich der Gesundheitsförderung anbieten.