BÖP-Stellungnahme zum Strafprozess- und Jugendstrafrechtsänderungsgesetz 2019
Durch das neue Strafprozess- und Jugendstrafrechtsänderungsgesetz 2019 soll es zu einem Ausbau der Schulungen für RichterInnen, StaatsanwältInnen in allen Instanzen der Jugendgerichtsbarkeit sowie BezirksanwältInnen und Personen im Jugendstrafvollzug kommen. Diese Neuerung wird vom BÖP begrüßt.
Aus der Sicht des BÖP ist im Rahmen des Ausbaus der Schulungen besonderes Augenmerk auf Fortbildungen aus dem Bereich der Forensischen Psychologie zu legen. Das Angebot sollte jedenfalls Fortbildungen zu RisikotäterInnenmanagement und Gefährlichkeitsmanagement umfassen.
Darüber hinaus regt der BÖP an, Fortbildungen im Sinne der interdisziplinären Systemkooperation zwischen den Justizanstalten, den Gerichten und der Bewährungshilfe oder den Nachbetreuungseinrichtungen anzubieten, da ein Austausch zwischen den Systemkooperationen für eine erfolgreiche Zusammenarbeit benötigt wird.