BÖP für Indexanpassung bei verkehrspsychologischen Untersuchungen
In einer Stellungnahme zum Entwurf der 9. Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnungsnovelle hat die Fachsektion Verkehrspsychologie des Berufsverband Österreichischer PsychologInnen (BÖP) beim Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie eine Stellungnahme eingebracht und auf die seit 22 Jahren fehlende Valorisierung bei verkehrspsychologischen Untersuchungen aufmerksam gemacht.
„Die Führerscheingesetz-Gesundheitsverordnung trat bereits 1997 in Kraft und damals wurde es leider verabsäumt, bei den Gebührenregelungen eine automatische Indexanpassung vorzuschreiben“, heißt es in der Stellungnahme.
Um die führende Position der Verkehrspsychologie in Österreich weiter beibehalten zu können, wird Indexanpassung vorgeschlagen:
1. Screening gemäß § 18 Abs. 4: 196 Euro
2. kraftfahrspezifische Leistungsfähigkeit: 273 Euro
3. volle verkehrspsychologische Untersuchung: 546 Euro
4. Bereitschaft zur Verkehrsanpassung: 330 Euro