Was tun bei sexueller Belästigung durch KlientInnen?
Findet eine sexuelle Belästigung statt, die noch nicht unter strafrechtliche Bestimmungen fällt, dann ist es oft schwer angemessen reagieren zu können. Sexuelle Belästigung ist, was als solche empfunden wird und für die betroffene Person unerwünscht ist (z.B.: eindeutige sexuelle verbale Äußerungen, anzügliche Witze, Aufforderung zu sexuellen Handlungen, exhibitionistische Handlungen, etc.).
Belästigt Sie ein/e KlientIn sexuell, dann sollten Sie die KlientIn zwar höflich, aber dennoch bestimmt darauf hinweisen, dass ein derartiges Verhalten Ihnen gegenüber unangebracht, unerwünscht und sofort zu beenden ist.
Sie können Ihre/n KlientIn informieren, dass Sie unter solchen Umständen nicht bereit sind die Behandlung weiter fortzusetzen. Wenn Sie wollen können Sie auch das Gespräch sofort beenden. Ein solcher Vorfall ist von Ihnen in der Dokumentation festzuhalten.
Wenn Sie sich unsicher fühlen, können Sie auch eine BerufskollegIn um Unterstützung bitten, dass Sie bei dem Gespräch mit dem/der KlientIn anwesend sein soll. Ebenfalls können Sie Situationen, in denen es zu sexuellen Belästigungen gekommen ist, im Rahmen einer Supervision thematisieren. Sollte die Situation gefährlich werden oder eskalieren, können Sie auch die Polizei alarmieren.
In Zweifelsfällen können Sie gerne jederzeit Kontakt zum BÖP aufnehmen (Tel.: 01/ 407 26 710) oder zu der BÖP-Helpline, wenn Sie anonym mit einer Psychologin sprechen möchten (Tel: 01/ 504 8000).