Verpflichtende Berufshaftpflichtversicherung - Günstige BÖP-Versicherungsprämie für 2019 um EUR 49,-
Seit 01.01.2016 muss gemäß § 39 Psychologengesetz 2013 und gemäß § 16b Psychotherapiegesetz jede in eine der Berufslisten für Klinische Psychologie, Gesundheitspsychologie und Psychotherapie eingetragene Person verpflichtend über eine aufrechte Berufshaftpflichtversicherung verfügen. Diese Regelung betrifft alle Klinischen PsychologInnen und GesundheitspsychologInnen sowie PsychotherapeutInnen, unabhängig davon, ob sie selbständig oder angestellt tätig sind.
Der Verstoß gegen die obige Bestimmung stellt eine Berufspflichtenverletzung dar und steht gemäß § 47 Abs 4 PG 2013 unter Verwaltungsstrafandrohung (Geldstrafe bis € 15.000,-). Sie werden deshalb ersucht, rechtzeitig für entsprechenden Versicherungsschutz zu sorgen.
Auch jene PsychologInnen, die kurz vor Abschluss der Ausbildung zur Klinischen Psychologie und/oder Gesundheitspsychologie stehen, benötigen für die Eintragung in die Liste des Bundesministeriums einen entsprechenden Versicherungsnachweis. Alle anderen PsychologInnen, die in keine der Berufslisten eingetragen sind, können freiwillig ebenfalls diese Versicherung abschließen und bei ihrer Tätigkeit einen breiten Versicherungsschutz genießen.
BÖP-Berufshaftpflichtversicherung auch für PsychotherapeutInnen und PsychotherapeutInnen in Ausbildung gültig
PsychologInnen, die gleichzeitig in die Liste der PsychotherapeutInnen beim Bundesministerium für Gesundheit und Frauen (BMGF) eingetragen sind oder sich in einem Praktikum zur Eintragung in die Liste der PsychotherapeutInnen befinden, genießen ebenfalls den entsprechenden Versicherungsschutz im Sinne des Psychotherapiegesetzes im Rahmen der BÖP-Berufshaftpflichtversicherung.
BÖP-Verhandlungserfolg: Versicherungsprämie 2019 mit 49 EUR weiterhin günstig
Der Berufsverband Österreichischer PsychologInnen (BÖP) bietet mit der UNIQA-Berufshaftpflichtversicherung seinen Mitgliedern einen sehr attraktiven Versicherungsschutz, der mit vielen Extras über die gesetzlich verpflichtenden Leistungen hinausgeht. Ganz besonders freuen wir uns, dass wir die Versicherungsprämie für die Berufshaftpflichtversicherung ab 01.01.2019 weiterhin so günstig anbieten können. Ab 2019 zahlen BÖP-Mitglieder weiterhin eine Prämie von € 49,-.
Die Versicherung im Detail
Die Berufshaftpflichtversicherung des BÖP entspricht in allen Punkten der gesetzlichen Vorgabe von § 39 PG 2013 und deckt alle psychologischen Leistungen (ausgenommen Leistungen als Gerichtssachverständige/r und Mediator/in) ab. Die Versicherung kann von jedem Mitglied abgeschlossen werden. Eine Eintragung in die Liste der Klinischen oder GesundheitspsychologInnen am BMGF ist nicht notwendig.
Die Versicherungsprämie gilt jeweils für ein Kalenderjahr. Die Versicherung ist jährlich bis zum 30.11. kündbar.
Bestandteile der Versicherung sind u.a.:
- Deckungssumme von € 1.500.000,- pro Versicherungsfall
- zeitlich unbegrenzte Nachhaftung
Weiters hat der BÖP noch zusätzliche Leistungen für Sie verhandelt, beispielsweise:
- Mitversicherung von Vertretung (Urlaub, Krankheit, Fortbildung)
- Amtshaftung
- Therapiehundeversicherung
- Mietsachschäden (Feuer- und Leitungswasserschäden der gemieteten Praxisräumlichkeiten)
- Privathaftpflichtversicherung
- Versicherungsschutz für Angehörige
Ablauf des Abschlusses der Berufshaftpflichtversicherung
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Versicherungsprämie von EUR 49,- ist die Mitgliedschaft im Berufsverband Österreichischer PsychologInnen. Mitglieder können die Versicherung für das Jahr 2019 in ihrem Mitgliederbereich verlängern bzw. neu abschließen.