Was muss im Fortbildungsnachweis angegeben werden?
Das Psychologengesetz sieht für Klinische PsychologInnen und/oder GesundheitspsychologInnen eine Fortbildungspflicht vor. Diese umfasst regelmäßige Besuche von Fortbildungen über aktuelle Entwicklungen und Erkenntnisse der psychologischen sowie anderer berufsrelevanter Wissenschaften sowie die Inanspruchnahme von Supervision.
Die Bestätigungen für das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz müssen folgende Punkte enthalten:
- Name der Teilnehmerin oder des Teilnehmers;
- Name des Fortbildungsveranstalters;
- Thema/Inhalt der Fortbildung;
- Name der/des klinisch-psychologischen oder gesundheitspsychologischen Supervisorin/Supervisors;
- Veranstaltungsdatum/Zeitraum;
- Anzahl der Fortbildungseinheiten (Ausmaß der Einheiten);
- Name der Person, welche die jeweiligen Inhalte tatsächlich vermittelt;
- Unterschrift des Fortbildungsveranstalters
Alle Fortbildungen, Veranstaltungen oder Tagungen, die Sie beim Berufsverband Österreichischer PsychologInnen oder bei der Österreichischen Akademie für Psychologie | ÖAP besuchen, erfüllen selbstverständlich alle aufgeführten Kriterien. Automatisch fließen diese Veranstaltungen bei Mitgliedern auch in Ihren persönlichen Fortbildungspass des BÖP ein.
Weitere Informationen zu der Fortbildungspflicht finden Sie in den „Richtlinien für Fortbildungen“ des BMASGK (Stand Oktober 2015), ebenso das Formular des BMASGK „Nachweis über absolvierte Fortbildungen“ hier.