Das sagt der BÖP zur geplanten Novellierung des Ärztegesetzes
Anfang November hat der BÖP eine Stellungnahme zur geplanten Novellierung des Ärztegesetzes im Parlament und im BMASGK eingebracht, die Sie hier nachlesen können. Die wichtigsten Punkte:
Der BÖP spricht sich klar gegen die geplante Aufnahme von komplementär- und alternativmedizinischer Heilverfahren in den ärztlichen Vorbehaltsbereich aus. Hintergrund dafür war ein mangelnder Schutz der Bevölkerung vor unseriösen und gesundheitsgefährdenden Heilungsangeboten. Der Schutz der Bevölkerung kann jedoch aus der Sicht des BÖP durch diese gewählte Formulierung nicht erreicht werden.
Für den Fall, dass diese Forderung nicht im Ärztegesetz aufgenommen wird, fordert der BÖP, dass auch im Psychologengesetz eine korrespondierende Formulierung aufgenommen wird. Eine Gleichbehandlung der gesetzlich geregelten Gesundheitsberufe ist zwingend erforderlich und eine Alleinkompetenz der ÄrztInnenschaft im Bereich der komplementären und alternativen Verfahren nicht gerechtfertigt.
Ein weiteres geplantes Vorhaben ist die Aufnahme der Schmerztherapie und Palliativmedizin in den Ärztevorbehalt. Der BÖP betont in diesem Zusammenhang ausdrücklich, dass die Schmerztherapie auch psychologische Interventionen und Behandlung umfasst und damit auch ein Tätigkeitsfeld von Klinischen PsychologInnen und GesundheitspsychologInnen ist. Ebenso weist der BÖP auf die wesentlichen Leistungen der Berufsgruppe bei der psychologischen Begleitung von Sterbenden und deren Angehörigen hin.