Änderungen Psychologengesetz 2013 aufgrund des neuen Erwachsenenschutzrechts
Das neue Erwachsenenschutzrecht, das im Sommer in Kraft trat, machte jetzt auch minimale Änderungen des Psychologengesetzes 2013 nötig. Daher wurde das Psychologengesetz 2013 durch das Erwachsenenschutzanpassungsgesetz für den Bereich des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz abgeändert.
Die Änderungen betrafen ausschließlich sprachliche Adaptierungen wie beispielsweise die Änderung von „einsichts- und urteilsfähig“ zu „entscheidungsfähige“ oder den Wegfall des Wortes „Vorsorgebevollmächtigten“ aus dem Gesetz.
Das neue Gesetz wurde am 14. August 2018 vom Nationalrat beschlossen und veröffentlicht.
Die Änderungen im Psychologengesetz 2013 traten bereits mit 1. Juli 2018 in Kraft. Die aktuelle Version des Psychologengesetzes 2013 finden Sie hier.
Alle wichtigen Änderungen, die das neue Erwachsenenschutzrecht mit sich gebracht hat, haben wir hier für Sie zusammengestellt.