Neuer Kollektivvertrag im Kur- und Rehabereich – verdienen Sie genug?
Im Kollektivvertrag für private Kur- und Rehabilitationseinrichtungen wurde aufgrund der jahrelangen Bemühungen des BÖP für Klinische PsychologInnen und GesundheitspsychologInnen eine eigene Verwendungsgruppe 6 eingeführt. Bisher waren diese gemeinsam mit den Angehörigen der MTD und den SozialarbeiterInnen der Verwendungsgruppe 5 zugeordnet. Wie aber ist es, wenn ein/e klinische PsychologIn oder GesundheitspsychologIn heuer noch eine Stelle in einer privaten Kur- und Rehabilitationseinrichtung antritt?
Auch dann muss der/die PsychologIn in jedem Fall von der Einrichtung bereits in Verwendungsgruppe 6 eingestuft werden. Während PsychologInnen mit ein bis zwei Dienstjahren bisher 2.070,96 Euro verdienten, werden sie ab 1.1.2018 mit 2.370,79 Euro entlohnt und erhalten ab 1.1.2019 zumindest 2.664,69 Euro.
Aus der Tabelle können Sie ermitteln, ob Sie richtig eingestuft sind und der kollektivvertragliche Mindestlohn bezahlt wird: