Endlich gerechtere Bezahlung für PsychologInnen!
Jahrelang hat der BÖP in etlichen Hintergrund-Gesprächen für eine bessere Bezahlung von PsychologInnen hingearbeitet, jetzt konnten gleich zwei Etappensiege erzielt werden: Sowohl im Kollektivvertrag für private Kur- und Rehabilitationseinrichtungen (für ausgebildete PsychologInnen), als auch im Kollektivvertrag der Privatkrankenanstalten (für sich in Ausbildung befindende PsychologInnen) wurden PsychologInnen nun besser eingestuft oder erstmals überhaupt berücksichtigt.
Beim Kollektivvertrag für private Kur- und Rehabilitationseinrichtungen wurde für PsychologInnen nun eine eigene Verwendungsgruppe 6 eingeführt. Vorher waren diese mit den nicht-akademischen Gesundheitsberufen der Verwendungsgruppe 5 zugeordnet. Zudem wird das Gehalt stufenweise angehoben. Während PsychologInnen mit ein bis zwei Dienstjahren bisher 2.070,96 Euro verdienten, werden sie ab 1.1.2019 mit 2.664,69 Euro entlohnt. Zum Kollektivvertrag der Sozialwirtschaft Österreich (SWÖ) ist dies „nur mehr“ ein Unterschied von 190 Euro.
Gleichzeitig aber verläuft die Gehaltsentwicklung sehr flach. Ab 36 Dienstjahren ist in der Verwendungsgruppe 6 mit 3.279,41 Euro zu rechnen. Ein Punkt, der vom BÖP weiter verhandelt wird.
Im Kollektivvertrag der Privatkrankenanstalten wurden Klinische PsychologInnen in Ausbildung nun erstmals überhaupt aufgenommen und eine Entlohnung von 1.700 Euro brutto festgelegt. Diese Bezahlung gilt für die gesamte Dauer der Ausbildung des/der Psychologen/in.
Auch in Zukunft wird der BÖP weiter für bessere Entlohnung von ausgebildeten und sich in Ausbildung befindlichen PsychologInnen kämpfen!