Forschungsprojekt des BÖP wird von Hauptverband gefördert
Zwischen 8.000 und 9.000 Menschen befinden sich derzeit in Österreich in Haft. 10% von ihnen sind dabei aufgrund einer schweren psychischen Erkrankung in einer „Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher“ untergebracht. Auffallend allerdings: Der Anteil jener Personen, die nach einer Entlassung erneut ein Delikt begehen (sogenannte „Wiederkehrer“) hat über viele Jahre gerade in diesem Bereich deutlich abgenommen. Warum das so ist und welchen Einfluss beispielsweise die Behandlungsart, demographische Merkmale oder pharmakologische Therapien haben, untersucht jetzt ein BÖP-Forschungsprojekt, das im Rahmen der „Gemeinsamen Gesundheitsziele aus dem Rahmen-Pharmavertrag, einer Kooperation von österreichischer Pharmawirtschaft und Sozialversicherung" vom Hauptverband der Sozialversicherungsträger gefördert wird.
Unter der Leitung von MMag.a Monika Stempkowski und unter Projektsteuerung von BÖP-Vize-Präsidentin Mag.a Marion Kronberger werden die Fragestellungen zwischen August 2018 und Dezember 2019 mit Hilfe quantitativer und qualitativer Forschungsmethoden untersucht.
„Ich freue mich, dass wir dieses wichtige Projekt mit Unterstützung der Fördergeber durchführen können! Wir erhoffen uns einen umfassenden Wissensgewinn, welche Faktoren erfolgversprechend sind psychisch kranke Menschen dabei zu unterstützen, wieder ein straffreies Leben zu führen. Indem wir mit dem Bundesministerium für Deregulierung, Verfassung, Reformen und Justiz kooperieren, können die gewonnenen Erkenntnisse unmittelbar in die Praxis einfließen“, erklärt MMag.a Monika Stempkowski.
Das BÖP-Projekt "Erfolgreiche Tertiärprävention bei Rechtsbrechern" ist eines von 16 Projekten, die 2017 im Rahmen der "Gemeinsamen Gesundheitsziele aus dem Rahmen-Pharmavertrag" eine Förderzusage bekamen.