Psychologie und Energetik - Was ist erlaubt?
Aufgrund vermehrter Anfragen in den letzten Wochen möchten wir Sie kurz über die rechtlichen Aspekte bei der Anwendung energetischer Methoden durch PsychologInnen informieren.
Klinische PsychologInnen und GesundheitspsychologInnen sind grundsätzlich zu wissenschaftlichen Arbeitsweisen verpflichtet, was nicht im Widerspruch zur Methodenfreiheit steht. Die angewendeten Methoden müssen allerdings wissenschaftlich anerkannt und positiv wissenschaftlich diskutiert worden sein (beispielsweise in Fachzeitschriften).
Wird eine Methode angewandt, die diesen Ansprüchen nicht entspricht, was beispielsweise Energetik aufgrund mangelnder wissenschaftlicher Belegbarkeit und Fundierung betrifft, droht eine Berufspflichten-Verletzung nach §32 des Psychologengesetzes. Wir möchten darauf hinweisen, dass das Bundesministerium für Gesundheit und Frauen diese Thematik durchaus streng sieht.
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