Fachausbildung: Update vom Ministerium zu Entgelt und Versicherung
Nach intensiven Gesprächen hat das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (BMASGK) dem BÖP nun eine überarbeitete Orientierungshilfe in Hinblick auf die praktische Fachausbildungstätigkeit von PsychologInnen übermittelt.
Für gerechtfertigt hält das BMASGK demnach die Einstufung für eine Fachausbildungstätigkeit in der Verwendungsgruppe 4 des Kollektivvertrags der Sozialwirtschaft Österreich (SWÖ-KV). Diese entsprach 2017 dem Betrag von 1.309,75 Euro brutto im Monat.
Auch bezüglich des Versicherungsschutzes von Teilzeitbeschäftigten konnte eine bisher offene Frage geklärt werden: Laut Auskunft des BMASGK besteht bei Teilzeitbeschäftigungen und Unterschreitung der Geringfügigkeitsgrenze keine Notwendigkeit mehr zur Anmeldung einer Vollversicherung, sondern nur die Verpflichtung zu einer Unfallversicherung.
Das gesamte Schreiben des Ministeriums lesen Sie hier.