BÖP-Stellungnahme zum Steuerreformgesetz 2015/2016
Der Berufsverband spricht sich gegen die Registrierkassenpflicht und gegen ein zentrales Kontenregister aus. Im Steuerreformgesetz ist bei einem Jahresumsatz von 15.000 € die Anschaffung einer Registrierkasse vorgesehen. Dass Klinische und GesundheitspsychologInnen Leistungen gegenüber bekannten Einzelpersonen und nicht gegenüber einem unbestimmten Adressatenkreis erbringen, ist ein Argument gegen die geplanten Änderungen.
Einen Verstoß gegen die Verschwiegenheitspflicht sieht der BÖP im geplanten Kontenregister. Mit der Einsicht in Konten wäre Personen, die nicht derselben beruflichen Verschwiegenheitsverpflichtung unterliegen, die Möglichkeit gegeben, in Identität, Leistung und Frequenz der Leistungen hinsichtlich bestimmter Personen Einsicht zu nehmen. Auch dagegen verwehrt sich der BÖP.
Die gesamte BÖP-Stellungnahme auf der Parlamentshomepage.