Österreichische Akademie für Psychologen | ÖAP

Spezialisierungen laut Psychologengesetz 2013: Bekanntgabe durch BMG im Sommer 2015

23.03.2015 | berufspolitische Information
Bildquellenangabe: Thorben Wengert  / pixelio.de

Im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) wurde eine Arbeitsgruppe unter Beteiligung des BÖP eingerichtet, die sich mit Ausarbeitung der Details Spezialisierungen zur/m Gesundheitspsychologin/en und Klinischen Psychologin/en befasst. Ein Ergebnis wird im Sommer 2015 erwartet.

Laut § 20 Abs. 2 Z 5 sowie § 29 Abs. 2 Z 5 des Psychologengesetzes 2013 dürfen der Berufsbezeichnung Gesundheitspsychologin/Gesundheitspsychologe bzw. Klinische Psychologin/Klinischer Psychologe "bis zu höchstens vier Hinweise auf Spezialisierungen (gemäß § 17 Abs. 2 Z 10 bzw. § 26 Abs. 2 Z 10) jeweils in Klammer angefügt werden, wenn nach Erlangung der Berufsberechtigung entsprechend psychologisch wissenschaftlich begründete Kenntnisse sowie Fertigkeiten nachgewiesen werden können, die insbesondere im Rahmen einer mehrjährigen beruflichen schwerpunktspezifischen Tätigkeit und eines zumindest 120 Einheiten umfassenden Weiterbildungscurriculums erworben wurden."

In den Erläuterungen zu oben genanntem Paragrafen wird die Spezialisierung folgendermaßen näher erläutert:
"Die erworbenen Kompetenzen, die als Hinweis auf besondere Spezialisierungen in einem Klammerausdruck der Berufsbezeichnung angefügt werden können, sind insbesondere durch mehrjährige (zumindest zwei Jahre), spezifisch ausgerichtete Berufstätigkeit und durch entsprechend absolvierte theoretische Spezialisierungscurricula nachzuweisen. Im Rahmen der dabei zu vermittelnden Theorie soll ein ausgewogenes Verhältnis zu Praxis und Supervision und eine kontinuierliche Lernsituation gegeben sein. Spezialisierungen sind beispielsweise für bestimmte Altersgruppen (Kinder oder alte Menschen) aber auch Arbeitsschwerpunkte, wie etwa Tumorerkrankungen, Neuropsychologie, Abhängigkeitssyndrome oder auch Mediation angedacht. Der Nachweis für eine mehrjährige, spezifisch ausgerichtete Berufstätigkeit kann erbracht werden beispielsweise durch ein Arbeitsverhältnis in einer für den Spezialisierungsbereich einschlägigen Einrichtung oder auch durch eine die praktische einschlägige Tätigkeit begleitende Supervision durch eine im selben Spezialisierungsbereich ausgewiesene Berufsangehörige im Ausmaß von 20 Einheiten."

Aktuell ist im Bundesministerium für Gesundheit (BMG) eine Arbeitsgruppe des Psychologenbeirates, welche u. a. mit zwei Vorstandsmitgliedern des Berufsverbandes Österreichischer Psychologinnen und Psychologen (BÖP) besetzt ist, mit der Ausarbeitung der Details zu diesen Spezialisierungen zur/m Gesundheitspsychologin/en und Klinischen Psychologin/en befasst. Das BMG informiert nach Abschluss im Sommer 2015 über die Details zu den Spezialisierungen in einer gesonderten Aussendung.

Wir ersuchen Sie aktuell noch von Einreichungen hinsichtlich etwaiger Spezialisierungen Abstand zu nehmen und die Entscheidung des BMG abzuwarten. Bei auftretenden Unklarheiten und allgemeinen Fragen dürfen Sie sich gerne direkt an das Generalsekretariat des BÖP unter 01/407 26 71 oder buero@boep.or.at wenden, das Generalsekretariat informiert und berät Sie gerne.

 

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