BÖP-Stellungnahme zum Fortpflanzungsmedizinrechts-Änderungsgesetz 2015 (FMedRÄG 2015)
Der Berufsverband Österreichischer PsychologInnen wurde gebeten eine Stellungnahme zum Fortpflanzungsmedizinrechts-Änderungsgesetz 2015 (FMedRÄG 2015) abzugeben. Der Berufsverband begrüßt die Aktualisierung des Gesetzes und legt in seiner Stellungnahme besonderes Augenmerk auf die Sicherung des Kindeswohls.
Er empfiehlt folgende flankierende Maßnahmen:
- Verpflichtende klinisch-psychologische Beratung der Paare vor einem Eingriff bzw. Behandlung
- Werbeverbot für Anbieter von medizinisch unterstützter Fortpflanzung
- systematische Erhebung maternaler Erkrankungen und Gesundheitsdaten des Kindes im Rahmen der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen
- Einbeziehung von klinischen PsychologInnen im wissenschaftlichen Ausschuss