Positionspapier zur Bezahlung Fachauszubildender!
Der Berufsverband Österreichischer PsychologInnen (BÖP) fordert, Fachauszubildende der Klinischen Psychologie und der Gesundheitspsychologie mit Inkrafttreten des Psychologengesetzes am 1.7.2014 gehaltsrechtlich mit TurnusärztInnen gleichzustellen.
Fachauszubildende wie TurnusärztInnen entlohnen
Nach eingehender exemplarischer Recherche der österreichischen Krankenhauslandschaft konnten diverse Modelle, in deren Rahmen Fachauszubildende analog zu TurnusärztInnen oder auch höher eingestuft werden, ausfindig gemacht werden.
Klinische und GesudheitspsychologIn wie SekundarärztInnen entlohnen
Langfristiges Ziel des BÖP ist es, in die Berufsliste eingetragene Klinische PsychologInnen, SekundarärztInnen gehaltsrechtlich gleichzustellen. Zusätzlich fachspezifisch ausgebildete Klinische PsychologInnen, wie etwa Klinische NeuropsychologInnen oder KinderpsychologInnen, sind entlang dieser Logik analog zu FachärztInnen zu entlohnen.
Die Umsetzung im Rahmen eines Stufenmodells eröffnet die Möglichkeit Stellenpläne zu entwickeln.
Betreuungsverhältnis PsychologIn Fachauszubildende
In der Ausbildung ist aus Qualitätsgründen vorzusehen, ein Stellenverhältnis von 1:1 zu etablieren. Eine PsychologIn betreut einen Fachauszubildenden, wobei einander die Wochenstundenanzahl des/der betreuenden PsychologIn und des/der Fachauszubildenden entsprechen sollte.
Bedarf Klinische PsychologInnen im Krankenhaus
Die aktuell zur Verfügung stehenden Stellen von Klinischen PsychologInnen im Krankenhaus stehen in einem diskrepanten Verhältnis zum errechenbaren Personalbedarf. Der Bedarf an Klinischen PsychologInnen im Krankenhaus lässt sich an einem Berechnungsmodell von Rumpold, Lettner und Konrad (2011) verdeutlichen. Die Berechnung der Personalanhaltszahlen ist von der Art des klinisch-psychologischen Dienstes, der durchschnittlichen Anzahl der Folgekontakte pro PatientIn und der Anzahl indirekter Leistungen (z.B. Visiten, Beratungen des Personals), abhängig.
Um den Herausforderungen der Zukunft im Gesundheitswesen Rechnung tragen zu können, sind Fachauszubildende der Klinischen Psychologie und Gesundheitspsychologie adäquat zu entlohnen und ist der Bedarf an klinisch-psychologischem Fachpersonal in den Krankenanstalten zu decken.
Stand: 05/2014